Da er seine eigenen Kinder sexuell missbraucht hat, wurde ein Vater im Sommer 2025 am Landesgericht Ried (OÖ) zu drei Jahren Haft verurteilt, eines davon unbedingt. Das Urteil sorgte bei „Krone“-Lesern für Unverständnis, war dem Angeklagten aber zu hoch. Sein Anwalt ging in Berufung – jedoch ohne Erfolg.
Für großes Unverständnis hatte das Urteil im August des Vorjahres unter anderem gesorgt, weil der gebürtige Tscheche sich nicht nur über Jahre an seinen Töchtern und der minderjährigen Ex-Freundin (4, 7, 17) vergangen hatte, sondern weil er den Missbrauch teilweise auch mitgefilmt hatte. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Verteidiger meldeten Berufung an, das Urteil wurde damit nicht rechtskräftig.
Während die Anklagebehörde eine höhere Haftstrafe forderte, wollte der Angeklagte einen Gefängnisaufenthalt verhindern. Am Mittwoch wurde der Prozess nun in zweiter Instanz am Oberlandesgericht Linz fortgesetzt. Zu dem Termin erschien der 46-Jährige nicht nur mit seinem Anwalt, er wurde auch von seiner Gattin und dem gemeinsamen Baby begleitet.
Langer Tatzeitraum
Der Staatsanwalt wies in seinem Plädoyer erneut darauf hin, was dem Angeklagten beim Ersturteil erschwerend gewertet wurde: das geringe Alter der Opfer, der Tatzeitraum über mehrere Jahre und seine einschlägige Vorstrafe. Während der Ausführungen schüttelte der 46-Jährige mehrmals den Kopf.
Eine Haftstrafe wäre geradezu kontraproduktiv.
Der Anwalt des 46-Jährigen
Verteidiger betonte regelmäßige Bewährungshilfe
Der Verteidiger betonte, dass sein Mandant regelmäßig Kontakt zur Bewährungshilfe habe und auch eine sexualbezogene Psychotherapie absolvieren würde. Außerdem gehe er einer geregelten Arbeit nach und sei im Gastrobetrieb seiner Gattin angestellt. „Eine Haftstrafe wäre geradezu kontraproduktiv“, so der Anwalt.
Nach kurzer Beratungszeit wurde am Oberlandesgericht Linz folgendes Urteil gefällt: Die Strafe wurde auf drei Jahre und fünf Monate Gefängnis erhöht, bei der Urteilsverkündung zeigt der 46-Jährige keine Regung.
Bedingte Haft „ist nicht mehr drinnen“
Als besonders erschwerend wertete das Gericht die Tatsache, dass der Angeklagte nach seiner ersten einschlägigen Verurteilung rasch wieder rückfällig geworden war und den Tatzeitraum über mehrere Jahre. Eine bedingte Haft „ist im Gesamtblick nicht mehr drinnen“, so die Richterin.
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