Drei Jahre, davon nur eines unbedingt, und das trotz laufender Probezeit wegen einer einschlägigen Vorstrafe für Besitz von Kinderpornos: Das Urteil, das ein Vater am Montag in Ried für sexuellen Missbrauch seiner Töchter und Ex-Freundin bekam, stieß nicht nur Lesern sauer auf. Nun geht der Fall ans Oberlandesgericht.
Groß war die Aufregung der „Krone“-Leser über ein Urteil, das am Montag am Landesgericht Ried/I. gefällt worden war. Dort stand ein Vater vor Gericht, der dieser Bezeichnung alles andere als würdig war.
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