Womit sich der Verfassungsgerichtshof alles beschäftigt: In den kommenden Beratungen geht es etwa um Haarspaltereien beim Heer – tatsächlich wird geprüft, warum männliche Soldaten einen Kurzhaarschnitt haben müssen, Frauen aber Zopf tragen dürfen. Und auch die Beschlagnahme von Raserautos wackelt wieder.
Militärische Kurzhaarschnitte könnten in Österreichs Kasernen bald der Vergangenheit angehören. Oder zumindest für alle Soldaten verpflichtend werden – auch für jede Frau.
Denn nach der Beschwerde eines Rekruten beschäftigt sich der Verfassungsgerichtshof mit der Haartracht beim Heer: Der junge Mann hatte sein wallendes Haar zu einem Pferdeschwanz zusammengebunden und dafür eine Disziplinarstrafe ausgefasst – denn nur Frauen dürfen ihr Haar laut Dienstverordnung am Hinterkopf „verzopft“ tragen. Jetzt geht es darum, ob das den Gleichheitsgrundsatz verletzt und warum längere Haare verboten sein sollten.
Wie geht es mit den Rasern weiter?
Auch ein anderes Thema könnte in der laufenden Beratung der Höchstrichter noch für Aufsehen sorgen: Denn die erst seit dem Vorjahr geltende Raserauto-Beschlagnahme steht schon wieder auf dem Prüfstand.
Derzeit können Wagen von Tempobolzern unter bestimmten Bedingungen (der Verkehrsrowdy muss Eigentümer, viel zu schnell oder Wiederholungstäter sein) abgenommen und versteigert werden. Ein Landesverwaltungsgericht ortet hier Verfassungswidrigkeit – die Regelung verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, die Eigentumsgarantie und das Legalitätsprinzip.
Und wussten Sie, dass während Landtagssitzungen eine 300 Meter Bannmeile gilt? In dem Umkreis darf unter freiem Himmel keine Versammlung stattfinden. Doch gilt das auch während der Pausen? Fragen, die demnächst geklärt werden.
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