Den Namen des ehemaligen FPÖ-Präsidentschaftskandidaten trägt er rein zufällig: Der Jurist Norbert Hofer, Richter im Großglockner-Prozess, ist Bergretter, Notfallsanitäter und Flugretter – deshalb auch nicht ohne Grund für Verfahren nach Alpinunfällen am Landesgericht Innsbruck verantwortlich.
Dort ging am Donnerstag kurz vor Mitternacht, nach über 13 Stunden, die Verhandlung eines Bergdramas zu Ende, das Stoff für einen Hollywood-Thriller wäre. Den Richter würden Regisseure mit Typen wie Tom Hanks oder, falls es eine Richterin wäre, Meryl Streep besetzen. Erfahren, weise, empathisch.
Genau so führte der Tiroler Norbert Hofer durch den Prozess und genau so begründete er auch sein Urteil: Schuldig wegen grob fahrlässiger Tötung. Fünf Monate bedingte Haft und eine Geldstrafe von 9600 Euro. Das Urteil ging um die Welt.
Um die Welt ging aber auch ein Richter, der dem Angeklagten attestierte, ein erstklassiger Bergsteiger zu sein. Der ihn im Gegensatz zu vielen anonymen Postern in den sozialen Medien nicht als „Mörder“ sah. Der den Verlust der Freundin bei den Milderungsgründen und den Eltern der zu Tode gekommenen Frau kondolierte. Der dem Angeklagten aber dennoch unmissverständlich klarmachte, wo sein Versagen lag.
Das von vielen als zu milde angesehene Urteil erklärte er mit den Worten: „Kein Urteil bringt die Verstorbene zurück.“
Wir brauchen viel mehr so abwägende Menschen wie diesen Norbert Hofer, die die Welt nicht nur in Gut und Böse einteilen.
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