Der Burgenländer wollte seinen Führerschein nur dann herzeigen, wenn ihm Frau Gruppeninspektor die Dienstnummer nennt. Das tat sie nicht, also stieg der Rentner aufs Gas und verletzte die Frau. Er hatte unerlaubt geparkt und sich geärgert, weil die Beamtin sein Auto im Halteverbot fotografierte.
Irgendwie nachvollziehbar, außer für ihn selbst, dass sich der 67-Jährige am Landesgericht Eisenstadt wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung zu verantworten hat.
„Ich bin nur 15 Zentimeter gefahren“
29. November 2025, eine Innenstadt im Burgenland. Polizistin: „Fahrzeugpapiere bitte!“ Pensionist: „Dienstnummer!“ – „Nein, warum?“ – „Dann kriegst Du meinen Führerschein auch nicht.“ Sprach’s und stieg aufs Gas. Die Gruppeninspektorin erlitt Verletzungen an Hand und Knie: Elf Tage Krankenstand! Das kann der Mann nicht glauben. „Ich habe den Wagen ja nur fünfzehn Zentimeter bewegt.“
Was war passiert? Der Rentner fuhr mit Ehefrau und Enkerl an Bord zum Einkaufen. „Vor mir bleibt ein Polizeiauto stehen und hält den Verkehr auf. Die haben Privatgespräche mit einem Passanten geführt. Frechheit.“ Der Erzürnte parkte unerlaubt in einer Bus-Buchte und ging kurz zum Bankomat. Er sah, dass die Polizistin Bilder schoss. Über die Distanz entwickelte sich ein Wortgefecht. Er dürfe dort nicht halten. „Und Du hast mich nicht zu fotografieren.“ Der Mann stieg ein, die Beamtin wechselte die Straßenseite, und das Unheil nahm seinen Lauf.
Reine Prinzipsache
„Im Prinzip tut es mir leid, dass ich die Nerven verloren habe. Aber die Dame ist bekannt. Einmal hat sie mich aufgeschrieben und den Wiener, der vor mir geparkt hat, nicht.“
Aufrichtige Reue?
Auf Anraten seines Anwalts muss der Burgenländer der Frau die Hand reichen, um seine aufrichtige Reue unter Beweis zu stellen. „Tschuldige“, raunt er.
Diversionen machen wir in Eisenstadt nicht bei Amtsdelikten. Aus generalpräventiven Gründen.
Die Richterin vor dem Schuldspruch
Die Lehren sind gezogen
Der Antrag auf Diversion wird abgelehnt, die Richterin verurteilt den Pensionisten zu sechs Monaten bedingter Haft. In Summe muss er 3650 Euro zahlen. „Wenn so etwas in den nächsten drei Jahren noch einmal vorkommt, gehen Sie ins Gefängnis, verstanden?“ – „Wird es nicht. Weil ich habe gelernt, dass ich nicht mehr in die Stadt reinfahre.“
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.