Die spanische Links-Regierung hat angekündigt, bis zu 500.000 Migrantinnen und Migranten ein Aufenthaltsrecht zu geben. Damit einher geht auch eine Arbeitserlaubnis für ein Jahr. Auf diese Weise will die Regierung die Wirtschafts- und Sozialsysteme aufrechterhalten.
Betroffen sind Migrantinnen und Migranten, die derzeit ohne Aufenthaltserlaubnis in Spanien leben. Sie müssen nachweisen, dass sie sich vor dem 31. Dezember 2025 für mindestens fünf Monate in dem südeuropäischen Land aufgehalten und keine Straftaten begangen haben. Sie dürfen außerdem keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen. Anträge auf die Legalisierung können von April bis Juni gestellt werden, das Aufenthaltsrecht wird für ein Jahr gewährt.
Damit dürfen Migrantinnen und Migranten zum Beispiel in allen Sektoren arbeiten, behalten aber weiterhin ihre Staatsbürgerschaften. Um Spanierin beziehungsweise Spanier zu werden, müssen die Menschen mindestens zehn Jahre durchgehend legal in dem Land leben. Unbefristete Aufenthaltsgenehmigungen stellen die Behörden nach frühestens fünf Jahren aus.
Die spanische Regierung begründet den Schritt damit, dass das Wirtschaftswachstum sowie die Zahl der ins Sozialsystem einzahlenden Menschen aufrechterhalten werden müsse. Ähnlich wie viele andere EU-Staaten hat Spanien mit Arbeitskräftemangel und einer immer älter werdenden Gesellschaft zu kämpfen. Bis zu 500.000 Menschen sollen das vorübergehende Aufenthaltsrecht bekommen.
Von der Opposition sowie rechten Politikerinnen und Politikern kam Kritik. Sie sprechen von „Masseneinbürgerungen“ oder „Blitzeinbürgerungen“. Die Regierung unter Ministerpräsident Pedro Sánchez stifte Unruhe bei der Bevölkerung, sagte die rechtspopulistische Partei Vox. Die größte Partei PP, die den Schritt ebenfalls kritisierte, hatte in der Vergangenheit aber eine ähnliche Maßnahme auf den Weg gebracht. 1996, 2000 und 2001 hatten zahlreiche Migrantinnen und Migranten ohne gültige Papiere eine Aufenthaltsgenehmigung in Spanien bekommen. 2005 gab es ebenfalls ein außerordentliches Regulierungsverfahren.
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