Airbnb im Fokus

Land prüft strengere Regeln für Buchungsplattform

Oberösterreich
04.02.2026 13:00

Die Kurzzeit-Vermietung über die Online-Plattform Airbnb boomt. Wie sehr genau, ist unklar, denn konkrete Zahlen fehlen. In Salzburg und Wien wurden die Regeln für Vermieter bereits verschärft. Oberösterreich prüft derzeit, wie sich strengere Regeln rechtlich und technisch verankern lassen könnten.

Günstige Nächtigungsmöglichkeit für Touristen oder anonyme Anmietung von Wohnungen für illegale Prostitution: Dass bei der Buchungsplattform Airbnb nicht immer alles mit rechten Dingen zugeht, ist längst keine Neuigkeit mehr. Wien und Salzburg haben die Regeln für Vermieter längst verschärft, in Oberösterreich wird derzeit geprüft, „ob und wie eine landesweite rechtliche und technische Verankerung derartiger Regelungen möglich ist“, erklärt der zuständige Landesrat Markus Achleitner (ÖVP) auf Anfrage der Grünen.

Anfrage der Grünen
Denn Landtagsabgeordneter Rudi Hemetsberger nahm einen „Krone“-Bericht über die Online-Plattform Mitte November zum Anlass für eine schriftliche Anfrage an den Tourismuslandesrat. Darin forderte der Grüne Daten zu den vermieteten Wohnungen aus den Jahren 2014 bis 2024 und wollte wissen, wie viele Vermieter in diesem Zeitraum Tourismusabgabe entrichtet haben.

Genaue Zahlen fehlen
Konkrete Zahlen blieb Achleitner schuldig, da „es sich bei Airbnb um keine gesetzlich definierte Wohnungskategorie handelt, sondern um eine Buchungsplattform und daher in meinem Zuständigkeitsbereich keine Daten über die Anzahl der Unterkünfte vorliegen.“ Was das Einheben der Tourismusabgabe betrifft, sieht er die Gemeinden in der Pflicht. „Die Abgabenbehörde ist der Bürgermeister, dieser hat die Abgabe von den Unterkunftgebern einzuheben“, so Achleitner.

Keine eigene Widmung
Eine eigene Widmungskategorie für die Airbnb-Vermietung hält der Tourismuslandesrat nicht für zielführend, da diese die widmungswidrige Verwendung nicht verhindern würde. Klar sei, dass die Buchungsplattform den Tourismusmarkt verändert habe.

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