„Schreie, Schüsse“

Flut an Scherz-Notrufen führte zu erst 14-Jährigem

Wien
29.01.2026 21:30

Wenn etwas passiert ist, sollte man nicht zögern, eine der allseits bekannten Notrufnummern zu kontaktieren. Wenn nichts passiert ist, sollte man das jedoch unterlassen. Ein 14-Jähriger dürfte sich in Wien-Liesing über viele Tage hinweg morbide Scherze erlaubt haben. Nach einem Anruf am Dienstag wurde er gestellt.

Die Serie begann bereits am vergangenen Mittwoch. Ein unbekannter Anrufer erzählte am Notruf von Schussabgaben in der Liesinger Rößlergasse. Es folgten zahlreiche weitere Notrufe – mal ging es um Schüsse, mal um vermeintliche Messerattacken. Immer wieder war die Rede von verzweifelten Schreien, auch von Fenstern, die eingeschlagen wurden. Anrufe gab es laut Polizeisprecher Philipp Haßlinger auch am 22. Jänner, am 23. und schließlich auch am 27. Jänner.

Alle Einsätze fanden in der Liesinger Rößlergasse statt.
Alle Einsätze fanden in der Liesinger Rößlergasse statt.(Bild: Heinz Stephan Tesarek)

„Jemand wurde abgestochen und angeschossen“
Am Dienstag erreichten insgesamt zwei Notrufe die Zentrale. Bei Nummer eins um 18.50 Uhr hieß es, eine Person sei „abgestochen und angeschossen worden“. Um 20.11 Uhr wurde dann behauptet, dass Jugendliche Steine gegen ein Fenster werfen würden. Immer fanden die angeblichen Straftaten in der Rößlergasse statt – der Anrufer hatte vermutlich das Bedürfnis, den darauffolgenden Polizei- und Rettungseinsatz beobachten zu können. 

„Tatort“ Rößlergasse: Hier gab es zahlreiche Polizei- und Rettungseinsätze.
„Tatort“ Rößlergasse: Hier gab es zahlreiche Polizei- und Rettungseinsätze.(Bild: Krone KREATIV/Heinz Stephan Tesarek, Andreas Tröster)
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Swatting ist nicht nur Missbrauch der Systeme und staatlichen Ressourcen, sondern auch ein Missbrauch der Rechte aller, die auf Notrufsysteme angewiesen sind. 

Philipp Haßlinger, Sprecher der Polizei

Bursch gab sofort einen Anruf zu
Aufmerksame Beamte des Stadtpolizeikommandos Liesing beobachteten jedenfalls einen verdächtigen Jugendlichen. Der 14-Jährige wurde angehalten – er gab den letzten Notruf rasch zu. Die zahlreichen weiteren Anrufe hat er bis dato noch nicht gestanden, es liegt jedoch nahe, dass sie ebenso von dem Jugendlichen stammen. Er wurde nach dem Notzeichengesetz und wegen des Verdachts des Vortäuschens einer gerichtlich strafbaren Handlung angezeigt. 

Polizei und Rettung rückten jedes Mal aus. Dabei wollte der Anrufer die Einsätze wohl nur aus ...
Polizei und Rettung rückten jedes Mal aus. Dabei wollte der Anrufer die Einsätze wohl nur aus der Ferne beobachten.(Bild: Heinz Stephan Tesarek)

„Swatting“ ist kein Kavaliersdelikt
Das Phänomen der vorgetäuschten Notrufe ist international als „Swatting“ (stammt vom Wort SWAT, einem Begriff für Spezialeinheiten, ab) bekannt. Jeder Fall wird individuell geprüft, dann folgen verwaltungsrechtliche oder strafrechtliche Konsequenzen. Der Einsatz wird dem jeweiligen ausgeforschten Anrufer nach Paragraf 92a SPG, der Kostenersatzpflicht, verrechnet. Und kann teuer werden, wenn Spezialeinheiten oder der Helikopter im Einsatz sind.

In jedem Fall handle es sich um einen „Missbrauch der Rechte aller, die auf diese Notrufsysteme angewiesen sind“. So könnte es etwa dazu kommen, dass an anderer Stelle, wo tatsächlich etwas passiert ist, Funkwägen oder Rettungswägen nicht zur Verfügung stehen oder später ankommen. 

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