Dieser ungewöhnliche Schadenersatzprozess aus Kärnten ist wohl für alle Lokalbetreiber in Skigebieten von Interesse: Ein Skifahrer war am Mölltaler Gletscher schwer verletzt worden – allerdings nicht auf der Piste, sondern beim Essen. Er war im schneebedeckten Eingang des Lokals böse gestürzt und fordert jetzt 56.000 Euro. Zu Recht?
Regelmäßig beschäftigen Skiunfälle das Klagenfurter Landesgericht. Dieses Verfahren ist allerdings ungewöhnlich: Ein Skifahrer war im Jänner vor drei Jahren auf dem Mölltaler Gletscher zu Sturz gekommen. Nicht beim Wedeln im Schnee, sondern auf Skischuhen im Eingangsbereich eines Restaurants nahe der Bergstation.
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