Umstrittener SPÖ-Plan

Wahlarzt zu Kassentarif? „Wäre möglich, wenn …“

Innenpolitik
14.01.2026 08:00

Zehn bis 15 Prozent ihrer Kapazitäten sollen Wahlärzte künftig zu Kassentarifen anbieten – so der Plan der SPÖ. Doch der Vorschlag sorgt nicht nur politisch für Widerstand, sondern wirft auch heikle verfassungsrechtliche Fragen auf.

Geht es nach der SPÖ, sollen Wahlärzte künftig zehn bis 15 Prozent ihrer Kapazitäten zu Kassentarifen anbieten – diese Pläne veröffentlichte Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig am vergangenen Wochenende. Doch so einfach ist eine Umsetzung dieser Maßnahme, die eine Entlastung im Gesundheitsbereich bringen soll, nicht.

Die Gesundheitsversorgung im Land krankt – ein SPÖ-Vorstoß, dass Wahlärzte auch zu Kassentarifen ...
Die Gesundheitsversorgung im Land krankt – ein SPÖ-Vorstoß, dass Wahlärzte auch zu Kassentarifen arbeiten sollen, sorgt für Diskussionen.(Bild: APA/HELMUT FOHRINGER)

Nicht nur, weil NEOS-Gesundheitssprecher Christoph Pramhofer den roten Vorstoß ablehnt und auch die ÖVP nur bei einem Einvernehmen mit der Ärzteschaft mitziehen will – auch rechtlich wäre eine solche Verpflichtung für Wahlärzte schwierig zu argumentieren, wie Rechtswissenschaftler Karl Ströger im „Krone“-Gespräch erklärt.

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Grundrechtlich ist die Umsetzung einer solchen Verpflichtung herausfordernd, aber nicht unmöglich!

Karl Stöger, Medizinrechts-Experte

„Umsetzung muss sehr gut argumentiert sein“
Für möglich hält der auf Medizinrecht spezialisierte Jurist eine solche Maßnahme zwar schon, „aber das muss sehr gut argumentiert sein“. Einerseits seien zehn bis 15 Prozent ein relativ hoher Anteil – immerhin gäbe es auch Wahlärzte, die bereits jetzt stark ausgelastet sind – andererseits greift das klar in das freie Berufswahlrecht der Mediziner ein: „Grundrechtlich ist die Umsetzung einer solchen Verpflichtung herausfordernd, aber nicht unmöglich! Wenn ich so eine Maßnahme umsetzen will, muss ich darstellen können, dass ich keine andere Methoden mehr habe, um der Problematik Herr zu werden“, meint Stöger.

Dass es in Österreich Versorgungsprobleme im Gesundheitsbereich gibt, sei bekannt – und auch wenn es vorher noch einige Schrauben gäbe, an denen man drehen könnte, „sind Denkverbote sicherlich nicht die Lösung.“ Voraussetzung dafür ist laut Stöger aber vor allem die Machbarkeit: „Die Patientenzuweisung durch die Gesundheitshotline 1450 muss klappen – nur wenn das bestehende System auch funktioniert, hält diese Regelung bei einer möglichen Anfechtung auch rechtlich vor dem Verfassungsgerichtshof.“

Auch eine finanzielle Belastung der Wahlärzte durch so eine Verpflichtung müsse sich in Grenzen halten: „Denn die Mediziner würden natürlich weniger verdienen“, gibt Stöger zu denken.

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