Haft nach Bim-Angriff

„Ich habe in den Öffis noch immer Panikattacken“

Oberösterreich
12.01.2026 14:19

„Ich habe überhaupt keine Erinnerung an diese Nacht“ – so rechtfertigte sich ein Linzer (42) am Montag bei seinem Prozess am Landesgericht. Er soll zwei Schwestern (22, 27) im März in einer Straßenbahn verprügelt haben, wurde später verhaftet und nun – nicht rechtskräftig – verurteilt. 

Der Fall schlug hohe Wellen: Am 16. März 2025 waren zwei Schwestern aus Sierning in der Landeshauptstadt auf einer Geburtstagsfeier. Am Heimweg zu einer Freundin im Linzer Süden aber wurde aus dem lustigen Abend ein Horror-Trip: Eine lange Zeit unbekannter Mann hatte ihnen zuerst Avancen gemacht. Die schlugen aber schnell in Beleidigungen um, und schließlich verpasste der Mann beiden Schwestern einen wuchtigen Schlag ins Gesicht, bevor er ausstieg und verschwand – die „Krone“ berichtete.

Bildmaterial lange unveröffentlicht
Die ältere Schwester erlitt einen verschobenen Nasenbeinbruch, die Jüngere (22) eine Quetschung der Speiseröhre. Obwohl sich der Vorfall direkt bei einer Überwachungskamera ereignet hatte, war das anfangs zur Verfügung gestellte Bildmaterial so schlecht, dass man darauf nichts erkannte, und die Staatsanwaltschaft es nicht veröffentlichen wollte. 

Erst im September gab es Videos, die auch gleich veröffentlicht wurden. Von 17 Hinweisen deuteten gleich acht auf den Angeklagten hin – einen 42-jährigen Angestellten aus Linz. Am Montag musste sich der in einem gerammelt vollen Verhandlungsraum am Landesgericht Linz verantworten.

„Keinerlei Erinnerung an Nacht“
Vor Gericht meinte der: „Ich habe überhaupt keine Erinnerung an diese Nacht. Ich wusste lange gar nicht, dass ich fort war, bis ich ein Bild aus einer Bar bekommen habe.“ Dennoch war er geständig: „Ich stehe zu der Tat und meine, mich auf den Videos zu erkennen“, so der Vater eines kleinen Buben. Warum er die Tat nicht früher zugegeben hatte? Er habe die Überwachungsvideos nicht gekannt, und ein befreundeter Anwalt habe ihm geraten, sich nicht schuldig zu bekennen. 

Wochenlang starke Schmerzen
„Ich kann mich nur noch erinnern, dass es ein Kontaktversuch von ihm war, den wir aber abgelehnt haben. Daraufhin hat er uns beleidigt, gemeint, wir sähen aus wie Prostituierte, dafür seien wir aber zu hässlich. Das hat uns eher belustigt“, so die ältere Schwester vor Gericht. Der Schlag, der daraus resultierende Nasenbeinbruch und die benötigte Operation hätten ihr wochenlange starke Schmerzen bereitet. 

„Zucke immer noch zusammen“
„Ich zucke immer noch zusammen, wenn jemand schnell die Hand hebt. Außerdem habe ich Schlaf- und Angststörungen, fühle mich unsicher in meinen eigenen vier Wänden und besonders in Linz, wo ich arbeite“, so die 27-Jährige, deren Nase seither etwas schief steht. Allzu betrunken sei ihr der 42-jährige Angeklagte bei der Tat nicht vorgekommen. 

„Musste aus Linz wegziehen“
Auch die jüngere Schwester berichtet von ähnlichen Folgen. Sie habe zwei Wochen lang nur Flüssignahrung zu sich nehmen können: „Meine Speiseröhre war angeschwollen. Schlucken war extrem schmerzhaft. Ich konnte mich in Linz nicht mehr frei bewegen, bin daher nach Salzburg gezogen. Ich kann nicht mehr mit Öffis fahren oder mich am Abend draußen bewegen, ohne dass ich Panikattacken bekomme, obwohl ich weggezogen bin.“ Wie es ihr gehe, einen Meter vom Angeklagten entfernt? „Mein Puls ist auf 170“, so die 22-Jährige nach einem kurzen Blick auf ihre Smartwatch. Eine persönliche Entschuldigung des Mannes lehnten die beiden jungen Frauen ab.

Diversion unmöglich
„Wir haben hier zwei junge, starke Frauen, denen nach zehn Monaten immer noch die Stimme bricht, wenn sie darüber sprechen müssen und Schwierigkeiten haben, den Alltag zu bewältigen. Der Angeklagte ist bisher unbescholten und hat teilweise Schadensgutmachung geleistet, aber eine Diversion ist hier absolut unmöglich“, so der Staatsanwalt. Seine Verteidigerin betonte, dass der 42-Jährige durchaus viel zur Tataufklärung und Schadenswiedergutmachung beigetragen habe.

Acht Monate Haft
„Selbstverständlich tut mir das Leid, so etwas macht man nicht mit Vorsatz. Ich kann nur bekräftigen, es tut mir furchtbar leid“, so der Angeklagte mit zitternder Stimme. Schließlich fällte der Richter das Urteil: Acht Monate bedingte Haft. Zudem muss er der älteren Schwester 4000 Euro, der jüngeren 1000 Euro zahlen. Eine ähnliche Summe hatte er ihnen auch vor dem Prozess schon überwiesen. Den Schaden wird er damit aber nicht gut machen können. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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