Wirbel in Ungarn

Zwist um neues Gesetz zu Benes-Dekreten

Außenpolitik
09.01.2026 10:08

Eine Gesetzänderung, die das „Infragestellen der Nachkriegsordnung“ in der Slowakei mit einer Haftstrafe bedroht, sorgt für gehörigen Wirbel. In ungewohnter Eintracht kritisieren sowohl Regierung als auch Opposition in Ungarn das Gesetz.

Gemeint sind die sogenannten Beneš-Dekrete, die nach dem Zweiten Weltkrieg die Grundlage für die Enteignung und Ausweisung der deutschsprachigen und Teilen der ungarischsprachigen Bevölkerung in der damaligen Tschechoslowakei bildeten. In der Slowakei, deren Gebiet jahrhundertelang zum Königreich Ungarn gehörte, leben rund 500.000 ethnische Ungarn. Außerdem gibt es nach Schätzungen des Goethe-Instituts noch 6000 bis 10.000 Angehörige der deutschen Minderheit in dem Land.

Oppositionschef fordert Ausweisung des Botschafters
Einige der nach dem damaligen tschechoslowakischen Staatspräsidenten Edvard Beneš benannten Dekrete bildeten ab 1945 die Grundlage für die Ausbürgerung, Enteignung und Vertreibung ethnischer Minderheiten, insbesondere der Deutschsprachigen. Politiker der ungarischen Minderheit in der Slowakei kritisieren, dass die Dekrete nach wie vor als Grundlage für Grundstücksenteignungen im Straßenbau herangezogen werden, wenn es sich bei den Eigentümern um ethnische Ungarn handelt.

Der ungarische Oppositionsführer Péter Magyar hat sich in einem offenen Brief an die slowakische Regierung gewandt und von Regierungschef Viktor Orbán die Ausweisung des slowakischen Botschafters gefordert. Er nahm auch an einer Demonstration in Budapest gegen die Gesetzesänderung teil.

Orbán: „Prinzip der Kollektivschuld ist inakzeptabel“
Die Regierung selbst wiegelt bisher ab. Der kurz vor Weihnachten verabschiedete neue Paragraf 417f des slowakischen Strafgesetzbuches sei in der Rechtsprechung noch nicht angewandt worden, betonte der ungarische Kanzleiminister Gergely Gulyás jüngst auf einer Regierungs-Pressekonferenz in Budapest. Ministerpräsident Orbán habe bereits früher erklärt, dass die Durchsetzung des Prinzips der Kollektivschuld inakzeptabel sei, erinnerte er.

Ungarns Regierungschef Viktor Orbán betont: „Durchsetzung der Kollektivschuld ist inakzeptabel.“
Ungarns Regierungschef Viktor Orbán betont: „Durchsetzung der Kollektivschuld ist inakzeptabel.“(Bild: AFP/NICOLAS TUCAT)

Budapest: EU-Kommission muss Gesetz prüfen
Die Chefberaterin des ungarischen Regierungschefs für die ungarische Minderheit im Ausland, Katalin Szili, hat indes in einem offenen Brief von der Europäischen Kommission eine Prüfung der Gesetzesänderung gefordert. Der Paragraf widerspreche klar der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und greife die Grundlagen des europäischen Rechtssystems an, hieß es in dem Schreiben der früheren ungarischen Parlamentspräsidentin.

Fico: „Es gibt Mechanismen, solche Fragen zu klären“
Das Amt des slowakischen Premierministers Robert Fico, eines engen Verbündeten von Orbán, gab sich bezüglich der Kritik zurückhaltend: „Wenn zwischen guten Nachbarn die Frage aufkommt, ob eine innerstaatliche Regelung eines von ihnen mit dem EU-Recht vereinbar ist oder nicht, gibt es Mechanismen, um eine solche Frage zu klären.“

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