Keine Nichtichtigkeitsbeschwerde erhoben: Im Fall Anna sind die Freisprüche für die angeklagten Männer nun rechtskräftig. Das Oberlandesgericht bestätigte die Entscheidung der vorherigen Instanz, die den damals Beschuldigten keine strafbare Handlung nachweisen konnte.
Nun steht es fest: Die zehn jungen Männer, die Sex mit einer Zwölfjährigen hatten, wurden nun rechtskräftig freigesprochen. Wie SPÖ-Justizministerin Anna Sporrer bereits am Wochenende im Gespräch mit der „Krone“ erklärt hatte: „Wir haben damals eine Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet. Nach Prüfung des Urteils ist man zum Ergebnis gekommen, keine Beschwerde zu erheben.“ Auch der Sprecher der Oberstaatsanwaltschaft Wien bestätigte am Dienstag: „Die Staatsanwaltschaft prüfte das schriftliche Urteil und fand keine formellen Fehler.“
Es sei vorgeschlagen worden, die Beschwerde nicht auszuführen. „Dem haben wir zugestimmt und das Ministerium ebenso“, teilte der Sprecher mit. Auch der Anwalt des Opfers, Sascha Flatz, meldete sich nach dem Urteil am Dienstag zu Wort: „Meine Mandantin ist natürlich traurig, aber es hätten nur noch Verfahrensfehler zur Aufhebung führen können, da bei einem Urteil durch einen Schöffensenat die Beweiswürdigung nicht mehr geprüft wird.“
Tatbestände als nicht erfüllt gesehen
Der Fall der Zwölfjährigen war im Frühling vergangenes Jahr publik geworden. Nach Anklagen durch die Staatsanwaltschaft Wien hatte ein Schöffensenat Ende September die inkriminierten Tatbestände – Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung und geschlechtliche Nötigung – als nicht erfüllt angesehen. Das Justizministerium erteilte der Staatsanwaltschaft damals per Weisung die Anmeldung einer Beschwerde.
Urteile sorgte für Hass im Netz
Die Freisprüche der zehn jungen Männer hatten im September für große Diskussionen gesorgt. Unmutsäußerungen und Empörung bis hin zu unverhohlenem „Hass im Netz“, den vor allem der vorsitzende Richter abbekam, waren die Folge. Auch die Medienstelle des Wiener Landesgerichts war mit etlichen wütenden bis hasserfüllten Meldungen geflutet worden.
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