Am Donnerstag, 1. Jänner 2026, wird in Bulgarien der Euro als Zahlungsmittel eingeführt. Das osteuropäische Land ist damit das 21. Mitglied im Eurosystem. Wer bulgarische Lewa-Banknoten hat, kann diese noch bis zum 2. März 2026 bei der Österreichischen Nationalbank (OeNB) in Wien und Innsbruck umtauschen.
Der Wechselkurs beträgt 1,95583 BGN für 1 Euro. Vom Tausch ausgenommen sind bulgarische Münzen, alte Banknotenserien ohne gesetzlichen Zahlungsmittelstatus sowie 1- und 2-Lewa-Banknoten aus der Serie des Jahres 1999, wie die OeNB am Montag in einer Aussendung mitteilte. Diese seien in Bulgarien ebenfalls nicht mehr gesetzliches Zahlungsmittel. Jede Person kann maximal 2000 BGN pro Tag in Euro umtauschen.
Österreich ist laut der Wirtschaftskammer zweitgrößter ausländischer Direktinvestor in Bulgarien. Ungefähr 350 heimische Unternehmen sind in dem Land mit Niederlassungen vertreten, sie haben insgesamt mehr als 30.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die österreichischen Warenexporte nach Bulgarien stiegen zwischen 2019 und 2024 bereits um 46,1 Prozent. Durch die Euro-Einführung rechnen die Unternehmen mit wirtschaftlichem Rückenwind. In einer Umfrage der Außenwirtschaft Austria gab jede zweite Firma an, einen höheren Umsatz zu erwarten. Vier von zehn denken, mehr Aufträge zu bekommen.
So geht es Österreichs Unternehmern
Als Herausforderungen werde demnach fehlende politische Stabilität, die Bürokratie, Infrastrukturdefizite und Fachkräftemangel erlebt. Positiv bewerten Österreichs Unternehmerinnen und Unternehmer hingegen das Steuersystem, den Zugang zu Kredit- und Kapitalmärkten sowie die Qualität lokaler Zulieferer. Seit 2025 ist Bulgarien, das ungefähr 6,5 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner hat, auch vollwertiges Schengen-Mitglied. Ursprünglich wollte das Land bereits 2024 den Euro einführen, damals war die Inflationsrate mit 9,5 Prozent aber zu hoch.
Zuletzt führte Kroatien am 1. Jänner 2023 den Euro ein. Länder wie Polen und Rumänien erfüllen die vereinbarten Konvergenzkriterien derzeit nicht. So darf beispielsweise der staatliche Schuldenstand nicht mehr als 60 Prozent des BIP betragen.
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