Ein Sohn, der für seine Mutter da ist, und ein Modell, das ihm Sicherheit gibt, diesen Weg zu gehen. Im Burgenland gelingt Pflege zu Hause.
Zur Weihnachtszeit verbringen viele Menschen bewusster Zeit mit ihren Familien. Für Wolfgang Erkinger (57) ist diese Nähe aber kein kurzzeitiges Festtagsgefühl, sondern gelebter Alltag. Seit Herbst 2023 betreut er seine 88-jährige Mutter Anna zu Hause. Möglich ist das durch das Anstellungsmodell für betreuende Angehörige. Der entscheidende Moment kam mit der Einstufung in Pflegestufe 3. Damit stand fest, dass Anna mehr Unterstützung benötigt. Wolfgang wollte eine Lösung finden, die seiner Mutter das Leben in ihrer vertrauten Umgebung weiterhin ermöglicht.
Sozial und finanziell abgesichert
„Ich habe durch die Medien vom Anstellungsmodell erfahren. Das hat perfekt gepasst“, sagt er. Die Umstellung verlief schnell. Eine Pflege- und Sozialberaterin half beim Ausfüllen aller Unterlagen. Heute ist Wolfgang Erkinger bei den Sozialen Diensten Burgenland angestellt. Dadurch erhält er soziale und finanzielle Absicherung und kann gleichzeitig das tun, was ihm wichtig ist: für seine Mutter da sein. Das Anstellungsmodell schafft die Möglichkeit, Betreuung zu organisieren, ohne dass Angehörige dabei in Unsicherheit geraten. Für Anna bedeutet diese Entscheidung, weiterhin in ihren eigenen vier Wänden leben zu können. Sie hat eine vertraute Person an ihrer Seite, die sie kennt und der sie vertraut.
Modell findet europaweit Anerkennung
Das Modell besteht seit 2019 und findet europaweit Anerkennung. „Unser Anstellungsmodell ist ein wichtiger Baustein, um den Menschen individuelle Betreuung dort zu ermöglichen, wo sie sich am wohlsten fühlen, nämlich in ihrem Zuhause. Unsere ältere Generation hat sich die beste bedarfsgerechte Pflege verdient, und wir tun alles, um die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen“, sagt Landeshauptmann Hans Peter Doskozil.
730 pflegende Angehörige seit 2019
Derzeit nutzen rund 390 Personen das Modell. Seit der Einführung im Jahr 2019 waren es bereits über 730. Seit Anfang 2024 gilt die Möglichkeit zudem auch für Vertrauenspersonen. Dadurch ist kein Verwandtschaftsverhältnis mehr notwendig, um eine Anstellung zu ermöglichen.
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