Mit dem Beschluss im Bundesrat hat das Energiepaket, das die Regierung gemeinsam mit den Grünen auf den Weg gebracht hat, die letzte parlamentarische Hürde genommen. Die versprochenen Entlastungen werden die österreichischen Haushalte schon ab 1. Jänner spüren. Die „Krone“ kennt alle Details.
Das Herzstück ist das Energiewirtschaftsgesetz, von der Regierung „Billig-Strom-Gesetz“ genannt. Dieses wird schon seit vielen Jahren verhandelt und enthält mehrere Maßnahmen, die Energie günstiger machen werden. Mit der neuen Preis-Runter-Garantie gilt künftig: Wenn Energieversorger ihren Strom günstiger einkaufen, müssen auch die Kunden davon profitieren – und nicht mehr nur der Energieversorger. Damit sinken die Preise nach sechs Monaten automatisch, sobald der Einkaufspreis für Stromversorger fällt.
Günstiger Sozialtarif ab April
Für Haushalte mit wenig Einkommen wird ab April ein eigener, günstiger Stromtarif eingeführt (6 Cent/kWh bis 2900 kWh). Damit spart sich ein Haushalt rund 300 Euro pro Jahr. Vom Sozialtarif profitieren in Summe mehr als 280.000 Personen. Anspruchsberechtigt sind bedürftige Pensionisten, Bezieher von Pflegegeld und Sozialhilfe sowie jene mit einem Verdienst unter dem Mindesteinkommen.
Stromanbieter müssen ab April Tarife anbieten, bei denen sich der Preis über den Tag verändert – und nicht mehr nur fixe Standardtarife. Damit können Kunden Geld sparen, wenn sie Geräte dann laufen lassen, wenn Strom günstiger ist – etwa in der Nacht oder zu Mittag, wenn viel Sonnenstrom verfügbar ist.
Leistbare Preise werden zum Unternehmensziel
Energieversorger in öffentlicher Hand müssen in Zukunft ausdrücklich auf leistbare Preise achten – und nicht mehr nur auf ihre wirtschaftlichen Ziele. Konkret müssen Preisfestsetzungen im Sinne der Konsumenten gestaltet werden und Gewinne dürfen nur dann ausgeschüttet werden, wenn die Versorgungssicherheit und Leistbarkeit dadurch nicht gefährdet werden.
Mit der größten Strommarktreform seit 20 Jahren setzen wir einen Paradigmenwechsel um: 140 Seiten und 190 Paragraphen bestimmen die neue Energiepolitik.
Energieminister Wolfgang Hattmannsdorfer und Energiestaatssekretärin Elisabeth Zehetner
Zudem werden Stromrechnungen einfacher. Alle wichtigen Details kommen auf eine Seite. Und weil künftig in jeder Rechnung der Weg zum Tarifvergleichsrechner steht, wird es leichter, zu einem günstigeren Angebot zu wechseln. Dieser wird nochmals deutlich überarbeitet und wird in Zukunft den Effektivpreis, den Arbeitspreis und den Grundpreis anführen.
Energieabgaben werden gesenkt
Neben den Maßnahmen im Billig-Strom-Gesetz werden die Elektrizitätsabgabe und der Ökostrombeitrag gesenkt. Die Elektrizitätsabgabe ist eine staatliche Verbrauchsabgabe, die auf den Strompreis aufgeschlagen und pro Kilowattstunde eingehoben wird. Diese Abgabe wird für Haushalte von aktuell 1,5 Cent/kWh auf das EU-Minimum von 0,1 Cent/kWh und für Unternehmen um knapp die Hälfte auf 0,82 Cent/kWh gesenkt. Der Ökostrombeitrag wird im kommenden Jahr um über 14 Prozent gesenkt.
Zusätzlich wird der Anstieg der Netzkosten massiv eingebremst. Sie steigen 2026 im Durchschnitt nur um 1,1 Prozent. 2025 waren es über 20 Prozent. Darüber hinaus stehen mit der im Billigstrom-Gesetz verankerten Netzkostenbremse von 2027 bis 2029 durch die Auflösung eines Sonderkontos 450 Millionen Euro zur Verfügung. Wenn man pro Jahr 100 Millionen Euro aufwendet, würde das eine Netzkostendämpfung von rund drei Prozent pro Jahr bedeuten.
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