Nach mehreren positiven Nachweisen der Vogelgrippe bei Wildvögeln rund um den Bodensee wurden nun erstmals auch in Vorarlberg zwei Fälle bestätigt. In Hard wurden eine Lachmöwe und eine Kolbenente tot aufgefunden. Die Laboruntersuchungen ergaben einen positiven Befund auf hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI), also die Vogelgrippe.
Schon seit Woche gelten besondere Vorsichtsmaßnahmen, um eine Verbreitung der Krankheit zu verhindern. So wurde etwa eine Geflügel-Stallpflicht für Teile Vorarlbergs erlassen.
Eine Übertragung auf Menschen ist äußerst selten und setzt direkten Kontakt mit erkrankten oder toten Tieren voraus. Die Viren befinden sich im Speichel, Blut, Schleim und Kot von infizierten oder toten Tieren sowie in Staubteilchen der Umgebung und der Luft. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist nicht bekannt. Im Alltag – etwa beim Vorbeigehen an einem toten Vogel oder bei Konsum von gekochtem oder durchgegartem Geflügelfleisch – besteht kein Infektionsrisiko.
Verdachtsfälle sofort melden!
Wer tote oder auffällig kranke Wasservögel und Greifvögel sichtet, sollte diese keinesfalls berühren und den Vorfall sofort den Behörden melden. Das Land Vorarlberg steht in engem Austausch mit Bund, AGES und Veterinärbehörden. Die Lage entwickelt sich im erwartbaren Rahmen. Die Maßnahmen dienen dem Schutz der Tierbestände und der Eindämmung der Ausbreitung bei Wild- und Hausgeflügel.
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