FPÖ-Obmann Herbert Kickl wurde vor Kurzem wegen übler Nachrede zu einer Strafe von 5000 Euro verdonnert. Eine einstweilige Verfügung stoppte zudem verleumderische Postings von FPÖ-Obmann Haimbuchner. Sehen Sie in den Urteilen eine Beschränkung der Redefreiheit? Teilen Sie Ihre Meinung in den Kommentaren!
„Die linken Zecken haben wieder Oberwasser, weil eine linke Zecke in Wien als Vizekanzler das Sagen hat“, hatte Kickl bei der Maiansprache im vollen Bierzelt gesagt. Der FPÖ-Parteichef wurde von einem Richter am Straflandesgericht Wien wegen übler Nachrede zu einer Zahlung von 5000 Euro verurteilt.
Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen untersagte unterdessen Haimbuchner, den Namen der „Initiative Omas gegen Rechts“ „ohne sachlichen Anlass mit dem Skandal um die Beziehung von Konstantin Wecker zu einer Minderjährigen in sozialen Medien oder anderen Medien zu nennen oder in Verbindung zu bringen“. Hintergrund ist dazu ein Facebook-Posting, das die Gruppe mit dem deutschen Liedermacher und dessen früherer Beziehung zu einer Minderjährigen in Verbindung brachte.
Unfaire Bewertung?
Die „Krone“-Community findet die Urteile jedoch größtenteils nicht nachvollziehbar und verortet unverhältnismäßige Urteile:
Wie stehe Sie zu den Äußerungen der beiden FPÖ-Politiker? Finden Sie die Urteile gerechtfertigt oder überzogen? Sehen Sie diese sogar als Beschneidung derer Meinungsfreiheit oder müssen bestimmten Äußerungen Grenzen gesetzt werden? Empfinden Sie hier eine Unverhältnismäßigkeit je nach politischer Gesinnung und woran könnte dies liegen? Fühlen Sie sich selbst in Ihrer Redefreiheit beschränkt und wenn ja, inwiefern? Falls nicht, haben Sie Vorschläge, wie man wieder zu einem gesitteten Umgang zurückkehren kann? Teilen Sie Ihre Meinung in den Kommentaren!
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