Richterin entscheidet

Streit um mögliches Ende der U-Haft für René Benko

Gericht
11.12.2025 21:30

Während der Verteidiger einen neuerlichen Enthaftungsantrag stellen wird, sieht die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft nach wie vor Tatbegehungsgefahr beim Milliarden-Pleitier. Bei den Kontakteinschränkungen wird es Lockerungen geben. 

15 Monate bedingte Haft für René Benko. So fiel das Urteil für den tief gefallenen Immo-Jongleur am Mittwoch im Landesgericht Innsbruck aus. Zwei Prozesse in Nebenschauplätzen der Signa-Pleite hat der Tiroler, der einst auf sehr großem Fuß lebte und seinen exklusiven Lebensstil offenbar auch nach der Milliarden-Pleite nicht aufgeben wollte, mittlerweile hinter sich.

Verurteilung nur für zwei von elf Uhren im Tresor 
Doch geht die Salamitaktik der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) auf? Die jene Verdachtsmomente, die zügig auszuermitteln sind, rasch zur Anklage bringt – offenbar um Zeit für die großen, komplizierten Komplexe zu gewinnen ...

Die Gerichte machen es den Korruptionsjägern jedoch alles andere als leicht. Denn zu den drei bislang verhandelten Fakten gab es bisher, nicht rechtskräftig, einen Freispruch, eine Verurteilung und eine Teilverurteilung – für weit weniger, als ursprünglich angeklagt war. So führten diese Woche von den elf inkriminierten Luxusuhren, dem Schmuck und dem Bargeld im Tresor, die Benko vor seinen Gläubigern versteckt haben soll, gerade einmal zwei Uhren und vier Paar Manschettenknöpfe zur Verurteilung: 100.000 Euro Schaden statt über 300.000 Euro, die Strafe fällt sogar bedingt aus.

Am Mittwoch fasste der tief gefallene Immo-Jongleur René Benko 15 Monate bedingte Haft aus – ...
Am Mittwoch fasste der tief gefallene Immo-Jongleur René Benko 15 Monate bedingte Haft aus – nicht rechtskräftig.(Bild: EXPA/ Johann Groder)

Benko-Anwalt Norbert Wess kündigt gleich nach dem Urteil an, dass er einen Enthaftungsantrag stellen wird. „Es handelt sich zwar um keinen glatten Freispruch, aber am Ende des Tages wurde ,nur’ eine bedingte Freiheitsstrafe in einem kleinen Bereich verhängt. Wie kann man spätestens jetzt noch eine Tatbegehungsgefahr für die Zukunft annehmen?“, sagt er zur versammelten Presse. Für U-Haft bräuchte es schließlich konkrete Anhaltspunkte.

„Es besteht weiterhin Tatbegehungsgefahr“
„Wir prüfen laufend die Haftfrage und nach unserer Ansicht liegen Gründe für die U-Haft weiterhin vor“, heißt es wenig überraschend seitens der WKStA. Die nicht rechtskräftigen Verurteilungen würden den Haftgrund der Tatbegehungsgefahr nicht beseitigen. Aus Sicht der Anklagebehörde bestünde zudem Fluchtgefahr.

Die zuständige Richterin in Wien wird zeitnah darüber zu entscheiden haben. Seit 24. Jänner ist der Milliarden-Pleitier mittlerweile in Untersuchungshaft, zehnmal hat die Richterin bereits die Verlängerung dieser ausgesprochen.

Kontakteinschränkung fällt
Thema war in Innsbruck auch das Kontaktverbot zwischen René Benko und seiner Frau, auch unter Aufsicht. Wess legte einen Einspruch wegen Rechtsverletzung aufgrund der Kontakteinschränkung ein. Das Landesgericht für Strafsachen Wien hat darüber entschieden, dass die Kontakteinschränkung rechtsmäßig erfolgt ist. Nach dem Prozess diese Woche gegen die Eheleute, der für Nathalie Benko mit Freispruch endete, kann die Beschränkung in Hinkunft entfallen.

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