Sobald Kommunalsteuer bezahlt wird, fällt auch der ORF-Beitrag zwingend an. Das findet die Betroffene unfair.
Der Fall ist kompliziert. Marion E. arbeitet überwiegend von zu Hause für ein Unternehmen mit Sitz in Kärnten. „Laut unserem damaligen Lohnbüro waren wir verpflichtet, für meine Arbeitstage im Homeoffice die Kommunalsteuer anteilsmäßig an die Gemeinde, in der ich lebe, zu zahlen und den anderen Teil an die Gemeinde, wo mein Arbeitgeber sitzt. Das haben wir auch so gemacht“, schildert die Oberösterreicherin. Im Dezember 2024 sei dann eine Zahlungsaufforderung der OBS ins Haus geflattert. Mehr als 200 Euro sollte das Kärntner Unternehmen für den „Standort“ in Oberösterreich an Fernsehgebühren bezahlen. „Meiner Ansicht nach ist das nicht korrekt. Die Betriebsinhaberin hatte 2024 keinen Betrieb oder Wohnsitz hier. Und ich bezahle natürlich ohnehin die OBS-Gebühr für die Adresse, an der ich wohne“, erklärt Frau E. weiter.
Kommunalsteuerpflicht gegeben?
Eine Klärung gelang nicht, weshalb sich die Leserin schließlich an die Ombudsfrau wandte. Von uns befragt, teilte die OBS mit, dass die bezahlte Kommunalsteuer der Knackpunkt sei. Allerdings erscheine die Kommunalsteuerpflicht bei der Gemeinde in Oberösterreich fraglich, da es sich lediglich um einen Homeoffice-Arbeitsplatz handelt. Die Kommunalsteuerpflicht für Homeoffice-Plätze sei in Österreich nur in Ausnahmefällen gegeben. Daher sollte das überprüft werden. Für Unternehmen sei bei der OBS-Beitragspflicht jedenfalls nicht die Adresse ausschlaggebend, sondern ausschließlich die Entrichtung der Kommunalsteuer.
Zweimal zahlen an derselben Adresse?
Also wandte sich Frau E. an ihre Gemeinde. Diese bestätigte die Adresse als Hauptwohnsitz und dass seit 2021 keine Kommunalsteuer entrichtet wird. Anders als das Finanzamt, das laut OBS Kommunalsteuerdaten für das Jahr 2024 gemeldet habe. Für den „Standort“ in Oberösterreich.
Allein dies sei für die Beitragspflicht ausschlaggebend. Die OBS sei dann rechtlich zwingend verpflichtet, einen ORF-Beitrag zu erheben.
Für Frau E. ist das weiter unverständlich. „Das Gesetz sieht also vor, dass an meinem Wohnsitz der Beitrag zweimal bezahlt wird: von mir privat und von meinem Arbeitgeber aufgrund der Arbeit im Homeoffice“. Bleibt die Frage: Fällt Kommunalsteuer an oder nicht?
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