Trotz Zahlung einer Forderung soll ein junger Lenker aus NÖ erneut blechen. Er ist kein Einzelfall. Allein bei der Arbeiterkammer Wien gingen heuer 800 Beschwerden über die Besitzwacht GmbH ein.
Teures Lehrgeld hat der 19-Jährige bereits bezahlen müssen, weil er eine Abkürzung genommen hat. Diese führte über den Parkplatz einer Wohnhausanlage. Prompt folgte nicht nur eine, sondern gleich zwei Besitzstörungsklagen. Weil das Grundstück zwei Eigentümer hat. 850 Euro hat der junge Lenker schließlich hingeblättert, um ein Verfahren zu vermeiden. Die Klage wurde zurückgezogen. Das war im Vorjahr und damit sollte eigentlich alles erledigt sein.
Neue Forderungen
Heuer flatterten aus heiterem Himmel plötzlich zwei weitere Forderungen namens des Unternehmens Besitzwacht GmbH ins Haus. Man teilte dem Niederösterreicher mit, dass man die gegen ihn bestehende Forderung auf Schadenersatz abgekauft habe und es somit zu einem Gläubigerwechsel in dieser Angelegenheit gekommen sei. 235 Euro Überwachungskosten für den Vorfall aus dem Vorjahr wolle man geltend machen. Und das natürlich auch wieder gleich zweimal. Ein möglicherweise bereits getroffener Vergleich hinsichtlich einer Besitzstörungsklage sei für diese Forderung irrelevant. Es handle sich hier um einen separaten Vermögensschaden des Liegenschaftsbesitzers. Man biete aber an, den Betrag jeweils auf 160 Euro zu reduzieren. „Wir sehen nicht ein, warum wir erneut 380 Euro bezahlen sollen“, wandte sich die Mutter des 19-Jährigen an die Ombudsfrau. „Mein Sohn hat im Vorjahr eingesehen, dass er etwas falsch gemacht hat, daher haben wir damals auch die 850 Euro bezahlt.“
Viele Beschwerden
Wir hätten von der Firma gerne Näheres zu diesem Vorgehen und vor allem dem behaupteten weiteren Vermögensschaden gewusst. Leider hat man die Möglichkeit, Stellung zu nehmen, nicht wahrgenommen. Auch telefonisch war trotz zahlreicher Versuche niemand zu erreichen.
Beschwerden gegen die selbst ernannten Besitzwächter gibt es jedenfalls zuhauf. Allein aus Wien sind bei der Arbeiterkammer rund 800 Beschwerden eingegangen. Diese führt nun eine Verbandsklage. In erster Instanz erfolgreich, die Entscheidung ist allerdings nicht rechtskräftig.
Zurück zum 19-jährigen Lenker: Er und seine Familie wollen vorerst weiter abwarten. Nach einer weiteren Mahnung haben sie bis jetzt nichts mehr gehört.

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