Prozess nach einem schicksalshaften Drama in einer Wohngemeinschaft in Wien-Favoriten: Ein junges Elternpaar war zu Besuch bei Freunden, als es zum Streit kam. Weil das spätere Opfer die Familie am Gehen hindern wollte, traf die Jungmutter in Anwesenheit ihrer kleinen Tochter eine fatale Entscheidung – die einen WG-Bewohner das Leben kostete und ihr jetzt, nicht rechtskräftig, eine Haftstrafe einbrachte.
Nach dem Auffinden des toten 24-Jährigen in einem Wohnhaus im August 2025 in Wien-Favoriten stand rasch fest: Der junge Mann starb durch Fremdeinwirkung, konkret durch einen Schlag mit einer Glasflasche auf seinen Kopf – Schädelbruch.
Ein Paar war an dem Abend mit der sechs Monate alten Tochter zu Gast in der WG. Zuerst legte der 25-jährige Mann ein Geständnis ab und kam in U-Haft. Dann gestand eine gleichaltrige Verlobte. Am Freitag mussten beide im Wiener Landl Platz nehmen: Sie wegen Körperverletzung mit Todesfolge, er wegen Körperverletzung, beide wegen Falschaussage.
Mein Mandant beteuert den Vorfall zutiefst und will sich jetzt um sein Kind kümmern.

Anwalt Sascha Flatz vertrat den Mitbeschuldigten
Bild: Eva Manhart
Opfer schien zuerst nicht schwer verletzt zu sein
Der Abend begann friedlich – man aß, lachte und tanzte. „Es dürfte viel Alkohol konsumiert worden sein, insbesondere Wodka“, berichtet der Staatsanwalt, dass die Stimmung plötzlich kippte. „Das spätere Opfer soll die Gäste provoziert und beleidigt haben.“ Es kam zu Handgreiflichkeiten. „Das Opfer war sehr, sehr aggressiv“, so der Verteidiger des angeklagten Ungarn aus der Kanzlei von Sascha Flatz.
Daraufhin wollte das Paar mit dem Baby die Wohnung verlassen. Das spätere Opfer soll sich ihnen „schreiend und bedrohlich“ in den Weg gestellt haben. Sie griff zur Glasflasche, die neben ihr stand, und schlug zu. Das Opfer soll sich zwar an den Kopf gegriffen haben, schien zuerst aber nicht schwer verletzt. Die Nacht überlebte der junge Mann nicht.
„Sah damals keinen anderen Ausweg“
„Ich hätte anders reagieren können, das ist mir klar. Aber damals sah ich keinen anderen Ausweg. Ich wollte einfach, dass er aufhört und raus aus der Wohnung. Ich wollte mein Kind schützen“, beteuert die Frau gegenüber der Richterin. Die Falschaussagen habe man aus Angst getätigt: „Wir fürchteten, dass uns unsere Tochter abgenommen wird.“
Der Jungpapa fasst für die falsche Beweisaussage acht Monate bedingt aus, seine Verlobte für den tödlichen Flaschenschlag drei Jahre teilbedingte Haft. Acht Monate muss die Frau absitzen, nicht rechtskräftig.
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