Gleichgeschlechtliche Ehen sind in Polen eigentlich nicht gestattet. Doch nun könnte ein polnisches Paar mithilfe eines wegweisenden Urteils des Gerichtshofs der EU eine Anerkennung ihrer in Deutschland geschlossenen Ehe durch die Hintertür erreichen.
Die Behörden des osteuropäischen Landes hatten zunächst eine Änderung im Personenstandsregister abgelehnt – mit der Begründung, dass das polnische Recht eben keine Ehe zwischen Menschen gleichen Geschlechts zulasse. Der EuGH entschied nun: Eine solche Verweigerung verstoße gegen das Unionsrecht. Dadurch werde das Freizügigkeits- und Aufenthaltsrecht und das Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt.
Anerkennung heißt nicht Legalisierung
Die Richterinnen und Richter betonten jedoch, dass die Anerkennungspflicht nicht bedeute, dass EU-Staaten in ihrem nationalen Recht die gleichgeschlechtliche Ehe vorsehen müssen. Sie können wählen, auf welchem Weg die Ehen anerkannt werden. Da die Umschreibung der Eheurkunde in Polen derzeit aber das einzige Mittel für eine Anerkennung sei, müsse Polen sie auch gleichgeschlechtlichen Paaren gewähren. Der konkrete Fall muss noch vor den polnischen Gerichten entschieden werden, die die Vorgaben des EuGH beachten müssen.
In diesen EU-Ländern herrschen restriktive Regeln
Laut einer Übersicht des europäischen Dachverbands der Lesben-, Schwulen-, Bisexuellen-, Trans- und Intersexorganisationen Ilga gehört Polen neben Litauen, Rumänien und der Slowakei zu den EU-Ländern, die besonders restriktive Regeln im Hinblick auf Regenbogenfamilien haben.
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