Die Europäische Kommission hat mitgeteilt, drei weitere Verfahren gegen Österreich einzuleiten. Die Regierung habe etwa die Eurovignetten-Richtlinie fehlerhaft umgesetzt und die Erneuerbare-Energien-Richtlinie nicht vollständig erfüllt, heißt es. Auch gegen weitere EU-Länder werden Verfahren eingeleitet.
Bisher hat nur die tschechische Regierung die vollständige Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie fristgerecht mitgeteilt. Diese sieht vor, dass der Endenergieverbrauch in der EU bis 2030 um 11,7 Prozent im Vergleich zu den Prognosen von 2020 reduziert werden muss. Der öffentliche Sektor soll seinen eigenen Energieverbrauch jährlich um 1,9 Prozent senken und mindestens drei Prozent der öffentlichen Gebäude pro Jahr sanieren. Die Regelung soll unter anderem auch Energiedienstleistungsunternehmen fördern.
Bei der Erneuerbare-Energie-Richtline geht es wiederum um Rohstoffe, die hauptsächlich zur Herstellung von Biogas und Biokraftstoffen im Verkehrssektor verwendet werden. Diese werden darin gefördert, da sie laut EU-Kommission umweltverträglicher sind als konventionelle Biokraftstoffe. Die Änderungen hätten bis zum 14. September 2025 umgesetzt werden sollen. Bisher haben 15 Mitgliedstaaten die vollständige Umsetzung der Änderungen nicht an Brüssel gemeldet, darunter Österreich.
Noch zwei Monate Zeit für Antwort
Die Eurovignetten-Richtlinie verfolgt das Ziel der Harmonisierung der Einhebung der Gebühren für Straßennutzung in der EU. Sie gilt für Pkw, Busse sowie leichte Nutzungsfahrzeuge und legt fest, wie die Mitgliedstaaten die Umweltkosten von Luftverschmutzung, CO₂-Emissionen und Co bei den Gebühren berücksichtigen müssen. Gefördert werden soll das Nutzen umweltfreundlicher Fahrzeuge. Österreichs Regierung habe keine ausreichenden Belege vorgelegt, warum es von der Verpflichtung abweichen wolle, die Gebühren für leichte Nutzfahrzeuge an deren Emissionswerte anzupassen, kritisierte die EU-Kommission.
In allen drei Fällen sendet sie nun förmliche Aufforderungsschreiben. Die Mitgliedstaaten haben zwei Monate Zeit, zu antworten, die Umsetzung abzuschließen und sie der Kommission zu melden. Passiert das nicht zufriedenstellend, kann die Brüsseler Behörde eine Stellungnahme im Verfahren abgeben.
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