Wegen Fälschung besonders geschützter Urkunden musste sich am Freitag ein 24-jähriger Türke am Landesgericht Feldkirch verantworten. Der Unbescholtene hatte sich bei einer Arbeitskontrolle mit einem Falsifikat seines Personalausweises ausgewiesen.
Vergangenen Juli erhält ein Betrieb im Vorarlberger Unterland unerwarteten Besuch von der Finanzpolizei. Um etwaige Schwarzarbeiter ausfindig zu machen, kontrollieren die Beamten die Personalien der dort anwesenden Arbeiter. Mit dabei auch der 41-jährige Angeklagte.
Als die Kontrolleure gerade im Begriff sind, den Ausweis des Mannes in Augenschein zu nehmen, sucht dieser erst gar nicht nach Ausflüchten. Stattdessen gibt er sofort zu, dass es sich bei dem Personalausweis um eine Totalfälschung handelt. Bei der folgenden polizeilichen Einvernahme behauptet der Türke, dass er über Umwege durch verschiedene Länder nach Österreich gekommen sei. Den gefälschten Ausweis habe er in Bulgarien erhalten, so der Mittellose, der seinen Aussagen zufolge von Zuwendungen eines Freundes lebt.
„Habe den Ausweis ja nicht selbst gefälscht“
Dass ihm die Staatsanwaltschaft nun das Delikt der Fälschung besonders geschützter Urkunden zur Last legt, kann der Delinquent nicht verstehen. Schließlich habe er das Falsifikat nicht selbst hergestellt. Weshalb der Angeklagte auf nicht schuldig plädiert. „Es geht nicht darum, dass Sie einen falschen Ausweis erstellt haben, sondern dass Sie diesen verwendeten“, klärt ihn die Richterin auf. Weshalb der Prozess mit einem Schuldspruch im Sinne der Anklage endet.
Weil der 41-Jährige unbescholten und ohne Einkommen ist, verhängt die Frau Rat über ihn lediglich eine teilbedingte Geldstrafe in Höhe von 960 Euro. Wovon die Hälfte auf Bewährung ausgesprochen wird. Die anderen 480 Euro darf er binnen eines Jahres abstottern. Laut seinen eigenen Angaben ist der Mann bereits in einem Schreiben der Bezirkshauptmannschaft zum Verlassen des Landes aufgefordert worden. Zahlen muss er die Strafe allerdings trotzdem.
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