Unschuldig in Haft

Justiz lässt Kripo laufen: Freiheitsraub verjährt

Oberösterreich
14.12.2005 00:07
„Der Amtsmissbrauch ist verjährt, darüber kommen wir nicht hinweg“, muss nun das Justizministerium trotz aller Appelle alle Augen zudrücken: Noch diese Woche wird das Strafverfahren gegen jene sechs Mordermittler eingestellt, die dem Gmundner Justizopfer Peter Heidegger (31) acht Jahre Freiheit geraubt - und Vater Staat 950.000 Steuereuro Haftentschädigung gekostet haben.

Von diesem Trostpflaster ist dem unschuldigen Fliesenleger nicht viel geblieben. Denn seine verzweifelte Mutter hatte auf Pump die Anwälte bezahlt, die das Mordurteil zerpflückten, den Wiederholungsprozess und Freispruch erreichten. Seither klagt sein Verteidiger Franz Hitzenbichler die Kriminalbeamten an, die seinen Mandanten hinter Gitter gebracht hatten: Nicht nur ihre Ermittlungsfehler hätten zum Justizirrtum geführt, sondern auch Falschaussagen, Urkundenfälschungen und Amtsmissbrauch, der mit fünf Jahren Haft zu ahnden sei.

Richtige Spur - aber den falschen eingesperrt
Der aber nach fünf Jahren verjährt ist: Am 5. Juli 1993 war die Salzburger Taxlerin Claudia Deubler (28) erschossen und ausgeraubt worden. Noch am selben Abend waren die Ermittler auf der richtigen Spur, doch zwei Tage später sperrten sie den Falschen ein: Heidegger wurde erst nach 2865 Tagen enthaftet und im Mai 03 freigesprochen.

Verfahren eingestellt
„Bei diesem Wiederholungsprozess wurden auch die Kriminalbeamten als Zeugen befragt“, kennt Sektionschef Werner Pürstl im Justizministerium alle „aufklärungsbedürftigen Vorkommnisse“: „Aber ein Amtsmissbrauch war schon damals verjährt.“ Das Verfahren gegen die Ermittler müsse also eingestellt werden, auch wenn Heideggers Verteidiger appelliert: „Das wäre ja ein Freibrief für willkürliches Fehlverhalten von pflichtwidrig handelnden Kriminalbeamten…“

 

 

 

 

Foto: Maislinger

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