Von diesem Trostpflaster ist dem unschuldigen Fliesenleger nicht viel geblieben. Denn seine verzweifelte Mutter hatte auf Pump die Anwälte bezahlt, die das Mordurteil zerpflückten, den Wiederholungsprozess und Freispruch erreichten. Seither klagt sein Verteidiger Franz Hitzenbichler die Kriminalbeamten an, die seinen Mandanten hinter Gitter gebracht hatten: Nicht nur ihre Ermittlungsfehler hätten zum Justizirrtum geführt, sondern auch Falschaussagen, Urkundenfälschungen und Amtsmissbrauch, der mit fünf Jahren Haft zu ahnden sei.
Richtige Spur - aber den falschen eingesperrt
Der aber nach fünf Jahren verjährt ist: Am 5. Juli 1993 war die Salzburger Taxlerin Claudia Deubler (28) erschossen und ausgeraubt worden. Noch am selben Abend waren die Ermittler auf der richtigen Spur, doch zwei Tage später sperrten sie den Falschen ein: Heidegger wurde erst nach 2865 Tagen enthaftet und im Mai 03 freigesprochen.
Verfahren eingestellt
„Bei diesem Wiederholungsprozess wurden auch die Kriminalbeamten als Zeugen befragt“, kennt Sektionschef Werner Pürstl im Justizministerium alle „aufklärungsbedürftigen Vorkommnisse“: „Aber ein Amtsmissbrauch war schon damals verjährt.“ Das Verfahren gegen die Ermittler müsse also eingestellt werden, auch wenn Heideggers Verteidiger appelliert: „Das wäre ja ein Freibrief für willkürliches Fehlverhalten von pflichtwidrig handelnden Kriminalbeamten…“
Foto: Maislinger
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.