Kampfansage an das Geschäftsmodell „Parkplatz-Abzocke“: Die Regierung hat am Dienstag eine Reform der Besitzstörungsklagen auf den Weg gebracht. Missbräuchliche Kfz-Besitzstörungsklagen sollen unprofitabel gemacht werden, indem die Anwaltstarife und die Gerichtsgebühren gesenkt werden. Das neue Gesetz gilt ab 1. Jänner 2026.
Konkret wird eine Sonderbemessungsgrundlage eingeführt, um den Anwaltstarif auf rund 100 Euro zu senken. Zudem werden die Gerichtsgebühren gesenkt: auf 70 Euro in jenen Fällen, in denen die Klage in der ersten Verhandlung durch Anerkenntnis oder Versäumung – beispielsweise durch Nichterscheinen des Beklagten – endet, bzw. auf 35 Euro im Fall der Zurückziehung der Klage vor Zustellung an den Beklagten.
Instanzenzug bis zum Obersten Gerichtshof wird möglich
Zudem soll Rechtssicherheit geschaffen werden, indem Kfz-Besitzstörungsstreitigkeiten künftig der Instanzenzug bis zum Obersten Gerichtshof ermöglicht werden.
Dies war bisher dezidiert ausgeschlossen. Gleichzeitig bleibe es selbstverständlich weiterhin möglich, eine Besitzstörung einzuklagen, betonte das Justizministerium.
In vielen Fällen liegt gar keine Besitzstörung vor
Abgezielt wird mit der Reform auf Geschäftsmodelle von Grundbesitzern, die kurzfristiges Wenden oder Parken von Autos mit der oft serienmäßigen Androhung von Besitzstörungsklagen begegnen und zur Vermeidung ebendieser 400 Euro und mehr fordern – in der Hoffnung, dass die Betroffenen aus Angst vor einer Klage der Zahlungsaufforderung nachkommen. Dabei liegt in vielen Fällen gar keine Besitzstörung vor.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.