Die einen lieben sie, die anderen hassen die Firmenweihnachtsfeier. Und sie wirft auch manche Fragen auf: Muss ich hingehen? Wie verhalte ich mich richtig? Sind wir am Ende des Abends alle gute Freunde? Und wie steht es um den Alkoholkonsum? Damit die Weihnachtsfeier nicht zur Peinlichkeit wird, gibt’s hier einige Tipps.
Egal, ob die Abteilungsleiterin zu einem kleinen Glühweinumtrunk mit Keksen oder die Unternehmensleitung zur großen Firmenweihnachtsfeier lädt – es kommt es nicht gut an, wenn man die Einladung ohne triftigen Grund ausschlägt. Im Gegenteil: Man kann die Gelegenheit beim Schopf packen, mit Vorgesetzten und Kollegen in etwas lockerer Atmosphäre zu plaudern.
Doch auch wenn Weihnachtsfeiern dazu dienen, einmal im Jahr etwas lockerer zu sein: Sie sind kein Anlass, sich zu leger oder gar danebenzubenehmen. In Fettnäpfchen zu treten, kann dem Ansehen im Beruf schaden. Daher rät die AK Oberösterreich:
Übrigens: Findet die Feierlichkeit auf ausdrückliche Einladung oder sogar Anweisung des Chefs oder der Chefin während der Arbeitszeit statt, ist die Zeit grundsätzlich ein Geschenk der Firma und muss auch bezahlt werden.
Teilnahme freiwillig und unbezahlt
Wenn ein Betrieb zu einer Weihnachtsfeier außerhalb der Arbeitszeit lädt, ist die Teilnahme freiwillig und auch unbezahlt. Das gilt etwa bei einem abendlichen Lokalbesuch. Ein generelles Recht auf eine Firmenweihnachtsfeier gibt es nicht.
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