Knigge fürs Fest

Weihnachtsfeier: So vermeiden Sie Fettnäpfchen

Wirtschaft
14.11.2025 10:33

Die einen lieben sie, die anderen hassen die Firmenweihnachtsfeier. Und sie wirft auch manche Fragen auf: Muss ich hingehen? Wie verhalte ich mich richtig? Sind wir am Ende des Abends alle gute Freunde? Und wie steht es um den Alkoholkonsum? Damit die Weihnachtsfeier nicht zur Peinlichkeit wird, gibt’s hier einige Tipps.

Egal, ob die Abteilungsleiterin zu einem kleinen Glühweinumtrunk mit Keksen oder die Unternehmensleitung zur großen Firmenweihnachtsfeier lädt – es kommt es nicht gut an, wenn man die Einladung ohne triftigen Grund ausschlägt. Im Gegenteil: Man kann die Gelegenheit beim Schopf packen, mit Vorgesetzten und Kollegen in etwas lockerer Atmosphäre zu plaudern.

Doch auch wenn Weihnachtsfeiern dazu dienen, einmal im Jahr etwas lockerer zu sein: Sie sind kein Anlass, sich zu leger oder gar danebenzubenehmen. In Fettnäpfchen zu treten, kann dem Ansehen im Beruf schaden. Daher rät die AK Oberösterreich:

  • Angemessene Kleidung: Lieber zuerst nachfragen, was in der Firma üblich ist, als sich mit Rentierhörnern oder Engelsflügeln lächerlich zu machen. Das Motto lautet: Schick, aber nicht zu sehr „aufgebrezelt“.
  • Alkohol in Maßen: Das Gläschen zu viel lockert Zunge und Selbstkontrolle. Wer sich dann zu viel herausnimmt, riskiert sogar eine Entlassung!
  • Harmlose Heiterkeit: Nichts ist langweiliger, als auch noch beim Fest über die Arbeit zu reden. Bringen Sie sich ruhig mit lustigen Anekdoten ein, aber ersparen Sie sich und den anderen Geschichten über die jüngsten Partyexzesse, Ihre Ehekrise oder Ihren Schuldenstand.
  • Keine Anzüglichkeiten: Nicht nur auf der Weihnachtsfeier sind sexistische Sprüche oder Tanzen mit gewagter Tuchfühlung absolute No-Gos. Sofern Sie nicht sogar Ihren Job verlieren, bleiben Sie zumindest für einige Tage, Wochen oder sogar Monate das Tratsch-Thema Nummer 1.
  • Per Du mit dem Chef: Sollte Ihnen die Chefin oder der Chef zu fortgeschrittener Stunde das Du-Wort anbieten, bleibt abzuwarten, ob das auch tags darauf noch gilt.

Übrigens: Findet die Feierlichkeit auf ausdrückliche Einladung oder sogar Anweisung des Chefs oder der Chefin während der Arbeitszeit statt, ist die Zeit grundsätzlich ein Geschenk der Firma und muss auch bezahlt werden.

Teilnahme freiwillig und unbezahlt
Wenn ein Betrieb zu einer Weihnachtsfeier außerhalb der Arbeitszeit lädt, ist die Teilnahme freiwillig und auch unbezahlt. Das gilt etwa bei einem abendlichen Lokalbesuch. Ein generelles Recht auf eine Firmenweihnachtsfeier gibt es nicht.

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