Ein deutscher Serienstraftäter wollte für seine Freundin in Dornbirn einen Adapter „besorgen“. Als ihn der Hausdetektiv beim Stehlen erwischt, zückt er eine Schere. Wegen schweren Raubes wandert er nun ins Gefängnis.
Der 30-jährige Angeklagte ist vor Gericht kein Unbekannter. In Deutschland und Österreich hat er insgesamt elf Vorstrafen angesammelt. Seine letzte Verurteilung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung liegt knapp drei Jahre zurück – eine Bewährung, die er nicht nutzte. Der Mann, der nach eigenen Angaben seinen Lebensunterhalt mit dem Sammeln von Pfandflaschen bestreitet, musste sich am Mittwoch erneut vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten – diesmal wegen schweren Raubes.
Auf frischer Tat ertappt
Der Tatvorwurf betrifft einen Vorfall vom 15. Mai im „Media Markt“ im Dornbirner Messepark. Dort entnahm der Angeklagte einen USB-Adapter aus der Verpackung und steckte ihn in seine Jackentasche. Beim Versuch, unbemerkt an der Kassa vorbeizugehen, wurde er vom Hausdetektiv gestellt, der die Tat per Überwachungskamera beobachtet hatte. Im Büro des Detektivs zeigte sich der Deutsche zunächst ruhig, bis er plötzlich eine auf dem Schreibtisch liegende Schere ergriff, sie dem Detektiv an die Brust hielt und drohte: „Ich steche dich ab, wenn du mich nicht gehen lässt!“ Daraufhin flüchtete der Täter mit dem Diebesgut.
„Da ich kein Geld hatte, klaute ich ihn halt“
Seit Ende September befindet sich der Serienstraftäter bereits in Untersuchungshaft. Vor dem Schöffensenat zeigte sich der Angeklagte geständig: „Meine Freundin brauchte dringend einen Adapter. Da ich kein Geld hatte, klaute ich ihn halt.“ Zur Drohung im Büro erklärte er: „Ich war bekifft, in Panik und wollte einfach nur abhauen.“
Die Staatsanwältin zweifelte jedoch an dieser Darstellung: „Hätte der Angeklagte einfach nur flüchten wollen, hätte er den Adapter ja zurücklassen können.“ Der Senat folgte dieser Argumentation. Die vorsitzende Richterin verkündete das Urteil: „Der Angeklagte wird des schweren Raubes schuldig gesprochen.“ Das Strafmaß hat es durchaus in sich: drei Jahre Freiheitsstrafe, zuzüglich den sechs Monaten aus der widerrufenen Bewährungsstrafe. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
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