Perfides Spiel

Schüler half mit, Konto von Ex-Ärztin zu plündern

Vorarlberg
24.01.2026 14:25
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Eine pensionierte Ärztin wurde von Betrügern um 136.000 Euro erleichtert. Eine unrühmliche Rolle spielte dabei ein HTL-Schüler aus Feldkirch. Am Landesgericht Feldkirch wurde er dafür zur Verantwortung gezogen.

Es begann mit einer perfiden Täuschung und endete für das Opfer in einem finanziellen Desaster. Auf der Anklagebank: ein HTL-Schüler (19) aus Feldkirch, dem Beihilfe zum schweren Betrug vorgeworfen wird. Der Fall nimmt seinen Anfang mit einer SMS: Eine pensionierte Ärztin (73) wird in dieser gewarnt, dass ihre Zugangsberechtigung zum Bankkonto ablaufe. Sie reagiert umsichtig, öffnet keinen Link, verlässt die Seite. Doch am nächsten Tag klingelt das Telefon. Ein Mann meldet sich als Sicherheitsberater ihrer Hausbank. Ohne dass sie den Namen der Bank erwähnt, kennt er alle Details. Er spricht ruhig, bestimmt – und erzeugt Angst. Eine „dubiose ukrainische Bank“ habe bereits begonnen, Geld von ihrem Konto abzubuchen. „Sie sind leider Opfer eines Betruges geworden.“

Eine perfide Täuschung
Was folgt, ist ein inszenierter Notfall. Der Anrufer behauptet, das Konto könne nicht gesperrt werden, nur einzelne Abbuchungen ließen sich „blockieren“. Jede einzelne davon müsse sie selbst bestätigen. Mehr als 70 solcher Alarmmeldungen gehen ein. Die Frau handelt in der Überzeugung, Schaden abzuwenden. Tatsächlich gibt sie jedoch jede einzelne Überweisung frei. Am Ende fehlen 136.000 Euro. Das Geld fließt über acht sogenannte Zwischenkonten. Eines davon gehört dem Angeklagten. 65.000 Euro landen auf diesem, 57.000 werden davon weiter nach Luxemburg transferiert.

Handy zur Verfügung gestellt
Er habe die Überweisungen nicht selbst durchgeführt, so Schüler, „aber ich habe mein Handy zur Verfügung gestellt“. Laut seinen Angaben seien ihm dafür zwischen 200 und 300 Euro Provision versprochen worden. Vor Gericht spricht er von einem „unguten Gefühl“ und von Warnungen seines Bruders. Richterin Sabrina Tagwercher findet klare Worte: Das schnelle Geld sei zu verlockend gewesen, die vom Schüler angeführte Angst vor den Hintermännern erkennt der Schöffensenat nicht – „die Kommunikation war locker, Treffen fanden an öffentlichen Orten statt“. Ein Rückzug oder der Gang zur Polizei wären folglich möglich gewesen. Das Urteil: vier Monate bedingte Haft und 1200 Euro Geldstrafe. Für die abgezockte Ärztin bleibt wenig Hoffnung. Nur etwa 16.000 Euro konnten gesichert werden, der Rest ist verschwunden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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