Mit einer erst 13-Jährigen hatte ein Syrer (21) zwei Nächte in einem Hotel verbracht, mit ihr Drogen und Alkohol konsumiert und einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehabt. Er war von Anfang an voll geständig, wollte auch von ihrem jungen Alter gewusst haben. Er wurde verurteilt.
Drei Schöffen, zwei Richter, eine Staatsanwältin und eine Schriftführerin zwei Stunden lang warten zu lassen, macht keinen guten Eindruck – ebenso wenig, wie von der Polizei vorgeführt werden zu müssen. Genau das leistete sich aber ein Angeklagter am Dienstag am Landesgericht Linz. Die leise, fast akzentfreie Erklärung des bulligen Syrers, er habe eine neue Arbeit und sei nach der Nachtschicht eingeschlafen, besänftigte den Vorsitzenden nur wenig.
Auf Parkbank Drogen genommen
„Das sind keine Kavaliersdelikte, die Ihnen vorgeworfen werden“, mahnte derselbe. Es geht um schweren sexuellen Missbrauch einer Minderjährigen sowie um die Weitergabe von Alkohol, Cannabis, Speed und Crystal Meth. Über SnapChat hatten sich die beiden kennengelernt, und schon beim ersten Treffen hatte er gemeinsam mit ihr auf einer Parkbank unweit des Linzer Bulgariplatzes Speed konsumiert.
Zwei Nächte im Hotel
Im Anschluss hatten die beiden noch die Mutter der jungen Österreicherin besucht, „damit sie sich keine Sorgen macht“. Dann ging es in ein Montagehotel, wo zwei Nächte lang Alkohol und Suchtgift konsumiert wurde, und zwischen den beiden neben Küssen und Kuscheln auch ein kurzer, einvernehmlicher Geschlechtsverkehr stattfand. Danach checkte er aus – sie blieb zurück und informierte erst ihre Schwester, dann eine Betreuerin, und begab sich in ärztliche Kontrolle.
Warum so junges Mädchen?
Der 21-jährige Arbeiter war von Anfang an zu allen Vorwürfen geständig gewesen, gestand auch, dass er von ihrem jungen Alter wusste. Auf die Frage, warum es gerade so ein junges Mädchen sein musste, hatte er keine Antwort – nur, dass diese normal nicht sein Beuteschema seien. Außerdem war der junge Mann, der 2015 nach Österreich kam, bisher unbescholten und war polizeilich nie in Erscheinung getreten.
Bedingte Haft
„Ich werfe Ihnen nicht vor, dass Sie etwas gemacht haben, was das Mädchen nicht wollte, aber die Drogen haben es trotzdem leichter gemacht“, so die Staatsanwältin abschließend. Schließlich einigten sich Richter und Schöffen auf zwölf Monate bedingte Haft und eine Geldstrafe von 360 Tagsätzen. Mildernd wurden das Geständnis und seine bisherige Unbescholtenheit, erschwerend wurde das Zusammentreffen von Verbrechen und Vergehen gewertet.
„Urteil auf Messers Schneide“
„Der Schuldgehalt der Tat ist nicht zu beschönigen, sie haben mit einem 13-jährigen Mädchen Geschlechtsverkehr gehabt, das ist bei uns mit bis zu zehn Jahren zu bestrafen. Es war aber ein Einzelfall, das Opfer hat bereits vorher Suchtgift genommen, und auch schon gewusst, dass Sie Sex mit ihr haben wollen, bevor sie in ein Hotel mit Ihnen ging. Das Urteil war auf Messers Schneide. Kommt so etwas noch einmal vor, wird die Strafe deutlich empfindlicher ausfallen“, redete ihm der vorsitzende Richter deutlich ins Gewissen. Der Verurteilte sowie die Staatsanwältin nahmen das Urteil an – rechtskräftig.
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