Vielen zu mild

Unverständnis über Urteil gegen Extremraser

Oberösterreich
08.11.2025 18:00

Für zweieinhalb Jahre soll ein 20-Jähriger in das Gefängnis (nicht rechtskräftig), der in der Nacht auf den 31. Jänner nach einer wilden Verfolgungsjagd mit der Polizei einen schweren Unfall verursacht hatte. Doch das Urteil ist vielen zu mild, auch weil der junge Mann ein Wiederholungstäter ist.

Die Geschworenen sahen in keinem der zahlreichen gefährlichen Vorfälle einen Mordversuch, wie es die Staatsanwaltschaft angeklagt hatte. Allerdings wurde der Mann wegen schwerer Körperverletzung, wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit, wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung, sowie wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz – er hatte einen Schlagring dabei – und Urkundenunterdrückung schuldig gesprochen. Zudem muss er mehreren Privatbeteiligten insgesamt knapp 40.000 Euro zahlen.

Die 30 Monate unbedingte Haft sind aber vielen zu wenig. Denn wäre man der Anklage gefolgt, hätten dem jungen Mann (er war zum Tatzeitpunkt unter 21 Jahre alt) bis zu 20 Jahre Haft gedroht. Auf krone.at wurde das Urteil heftig kritisiert. „Wenn man sich die Vorgeschichte dieses Autofahrers anschaut, dann weiß man, was in der Zukunft zu erwarten ist. Nach 15 Monaten wird er freigelassen, er wird wieder in ein hochmotorisiertes Fahrzeug steigen, unbeteiligte Fußgänger werden vielleicht seine Opfer sein ... und niemand wird die Verantwortung tragen“, schreibt ein Leser.

Ein anderer meint: „Viel zu wenig. Erst wenn der erste Raser wirklich lebenslänglich oder zumindest 15 Jahre „einfährt“, auch wenn bei solch einer Raserei nichts passiert, dann fängt ein Umdenken in der Szene an.“

„Wie nennt man das, wenn man es vorsätzlich in Kauf nimmt, dass durch seine Fahrweise andere Leute zu Tode kommen können?? Also wenn das kein Mordversuch ist“, schreibt ein Krone-Leser.

Viele Raser unterwegs
Dass es offenbar noch strengere Strafen braucht, zeigen auch aktuelle Vorfalle. Vier Streifen der Landesverkehrsabteilung Oberösterreich führten in der Nacht auf Samstag, im Bereich der Autobahnen und Bundesstraßen im ganzen Bundesland einen Verkehrs- und Fahndungsschwerpunkt durch. Dabei wurde ein 22-Jähriger aus Steyr mit seinem Audi S4 auf der B309 Richtung Steyr mit unglaublichen 202 km/h gemessen – abzüglich der Toleranz. Das Auto konnte dem jungen Mann allerdings nicht abgenommen werden, er ist nicht der Zulassungsbesitzer des Audis.

Schneller Probeführerscheinbesitzer
Er war allerdings nicht der einzige Raser in dieser Nacht. In Leonding wurde ein Probeführerscheinbesitzer in einer 70er-Zone mit 127 km/h und ein Auto mit einem schweren Anhänger auf der A8, Tunnel Steinhaus, Richtung Wels mit 136 km/h (erlaubte Höchstgeschwindigkeit 80 km/h) gemessen.

Führerschein wurden abgenommen
Allen drei Fahrzeuglenkern wurde der Führerschein vorläufig abgenommen und die Weiterfahrt untersagt. Neben vielen weiteren zahlreichen Übertretungen und Anzeigen wurde ein Busfahrer wegen Fahrens ohne Zulassung bzw. ein kosovarischer Linienbus wegen fehlender Haftpflichtversicherung angezeigt. Insgesamt wurden Sicherheitsleistungen im fünfstelligen Euro-Bereich eingehoben.

Porträt von Krone Oberösterreich
Krone Oberösterreich
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