Ein 20-jähriger Autofahrer, der sich in der Nacht auf den 31. Jänner eine wilde Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert hatte, die mit mehreren Verletzten endete, ist am Freitag im Landesgericht Wels nicht rechtskräftig zu 30 Monaten Haft verurteilt worden.
Die Geschworenen sahen allerdings in keinem der zahlreichen gefährlichen Vorfälle einen Mordversuch, wie es die Staatsanwaltschaft angeklagt hatte. Die Geschworenen hatten mehr als 90 Fragen zu beantworten. Davon betrafen 34 die Frage, ob der Angeklagte versucht habe, jemanden zu töten. In all diesen Fällen erfolgte aber ein klarer Freispruch.
40.000 Euro an Privatbeteiligte
Allerdings wurde der Mann wegen schwerer – teils versuchter, teils vollendeter – Körperverletzung in sieben Fällen, wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit in drei Fällen, wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung an mehr als zehn Personen, sowie wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz – er hatte einen Schlagring dabei – und Urkundenunterdrückung schuldig gesprochen. Zudem muss er mehreren Privatbeteiligten insgesamt knapp 40.000 Euro zahlen.
Schon früher Verkehrsdelikte
Der in Oberösterreich lebende Ungar habe sich schon früher Verfolgungsjagden mit der Polizei geliefert und etliche Strafen wegen Verkehrsdelikten bekommen, sagte der Staatsanwalt. Der Führerschein war ihm bereits abgenommen worden, sein Auto war nicht zugelassen. Dennoch machte er sich am Tatabend – nachdem er die Kennzeichen vom Pkw seiner Mutter auf seinen Wagen montiert hatte – auf zu einer Aussprache mit seiner Ex-Freundin nach Wels. Die Frau stieg zu ihm in das Fahrzeug.
„Amokfahrt“ bei Nacht und Nebel
Als ihn die Polizei aufhalten wollte, weil er eine Sperrlinie überfahren hatte, flüchtete er. Es folgte eine – so der Staatsanwalt – „Amokfahrt“ durch den nächtlichen, nebeligen Zentralraum. Der Angeklagte habe rote Ampeln, Sperrlinien und -flächen überfahren, am Pannenstreifen überholt, alles mit extrem überhöhter Geschwindigkeit, teils mit über 200 km/h, einmal kollidierte er mit einem Lkw-Anhänger. Nach 30 Kilometern krachte er in eine Straßensperre der Polizei an der Trauner Kreuzung, was mehrere Verletzte forderte, darunter seine Freundin und Polizisten.
Angeklagter bestritt „Tötungsabsicht“
Insgesamt zählt die Anklage fünf extrem gefährliche Situationen auf. Die Staatsanwaltschaft legt dem Mann versuchten Mord in mehreren Fällen zur Last. Der 20-Jährige bestritt jede „Tötungsabsicht“. Um wegen versuchten Mordes verurteilt zu werden, reicht aber, dass er es in Kauf genommen hat, dass Menschen zu Tode kommen. Im Oktober des Vorjahres hatte in Wien ein Raser in einem ähnlichen Fall 15 Jahre wegen Mordversuchs ausgefasst.
Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Die Verteidigung erbat sich Bedenkzeit. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
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