Fast ein Jahrzehnt ging eine niederösterreichische Familie durch die Hölle, flüchtete sogar ins Ausland. Vor einer 51-jährigen Wienerin – der Polizei waren bis zum Sommer die Hände gebunden. Im Landesgericht Krems zeigt sich nun deutlich, sie kann zwischen Realität und dem Resultat ihrer schweren Schizophrenie nicht unterscheiden.
Alles an der 51-Jährigen, die im Landesgericht Krems (NÖ) sitzt, wirkt normal – bis sie Einblicke in ihre Welt gibt. Eine Welt, in der Telepathie möglich ist, in der es eine „stille Sprache“ gibt. Die Wienerin kann nicht unterscheiden, was real und, was ihrer schweren Schizophrenie geschuldet ist.
Beziehung in „stiller Sprache“ geführt
So wie ihre Beziehung zu Thomas A. (Name geändert), die sie durch die „stille Sprache“ mit ihm führte. Die Betroffene erzählt, wie sie sich so eine Zukunft mit dem Unternehmer ausmalte und der Meinung war, mit ihm zu kommunizieren – der 47-Jährige hätte ihr so auch von seiner Scheidung erzählt. Er habe ihr telepathisch immer wieder Anweisungen gegeben, sie nach Treffen gefragt – aufgetaucht sei er aber nie. Einmal habe sie sogar schon für einen gemeinsamen Urlaub gepackt.
Neun Jahre ist dieses Martyrium gewesen.

Opfervertreter Werner Tomanek
Bild: Zwefo
Die Richterin tastet sich langsam an die Realität der Beschuldigten heran, die eigentlich seit Juli medikamentös behandelt wird. „Was sagen Sie dazu, wenn ich Ihnen sage, dass Herr A. noch immer verheiratet ist?“, fragt Frau Rat vorsichtig – „Sind Sie sicher? Haben Sie beim Standesamt gefragt?“, zweifelt die 51-Jährige immer noch. Auch die Staatsanwältin probiert es: „Können Sie sich vorstellen, dass das alles Fantasie in ihrem Kopf ist?“ Die Frau: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass da nichts Wahres dran ist.“
Stalking-Albtraum für Familie
Für den Niederösterreicher und seine Familie entwickelte sich das zum Stalking-Albtraum. „Neun Jahre ist dieses Martyrium gewesen“, sagt Opfervertreter Werner Tomanek. 2016 lernte sie A. flüchtig kennen, fixierte sich völlig auf den 47-Jährigen: „Wenn wir in einem Wirtshaus waren, ist sie plötzlich am Nebentisch gesessen und hat uns angestarrt. Sie ist die ganze Nacht im Auto vor unserem Haus gesessen und hat uns beobachtet. Wir hatten sogar einen Sicherheitsmann, der die Kinder überall hin begleitet hat.“
2021 dann die erste einstweilige Verfügung, ein Strafverfahren war nicht möglich – beharrliche Verfolgung mit einer Strafdrohung von bis zu einem Jahr Haft ist kein Anlassdelikt für eine strafrechtliche Unterbringung ...
Vier Jahre Ruhe, dann „hundertmal schlimmer“
„Es war dann Ruhe, bis es heuer im Frühling hundertmal schlimmer weiterging. Das hat sich zu einem Albtraum entwickelt“, erinnert sich der Familienvater vor Gericht. Die Betroffene hielt Zettel in die Kamera vorm Haus, zeigte eine Halsabschneidegeste und lauerte auch den Kindern auf. Die Familie flüchtete sogar ins Ausland. Eine dauerhafte Lösung war das natürlich nicht ...
Traurig: Psychische Folgen für Unterbringung notwendig
Wer besonders darunter litt: Die Ehefrau von Thomas A. „Sie war schon in einem ganz schlechten Zustand.“ Die Niederösterreicherin ist seither in Therapie, hat eine Anpassungsstörung – gleichzusetzen mit einer schweren Körperverletzung. Deswegen konnte die Stalkerin endlich festgenommen werden: „Wir haben dann die Nachricht bekommen, dass die Frau in Gewahrsam ist. Das war ein Aufatmen“, so A.
Auch wenn es traurigerweise erst zu den psychischen Folgen der Ehefrau kommen musste, ist dadurch nun nach langen neun Jahren ein Anlassdelikt für eine strafrechtliche Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum erfüllt. Die beschließt der Schöffensenat im Landesgericht Krems auch – nicht rechtskräftig.
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