Hatte Badende gebissen
Bayern: Schüsse auf Aggro-Wels waren rechtens
Im Juni hat die Tötung eines aggressiven Welses, der in Bayern Badegäste gebissen hatte, für Schlagzeilen gesorgt. Nun steht fest: Der Fall hat weder für die Polizisten, die auf den Fisch schossen, noch den Angler, der ihn aus den Wasser zog, rechtliche Konsequenzen.
Der Fall hatte weit über die deutschen Landesgrenzen hinaus hohe Wellen geschlagen: Nachdem im Brombachsee mehrere Schwimmer gebissen hatte, rückte die Polizei an. Die Beamten schossen erfolglos mehrmals auf den Fisch, ein Angler holte ihn schlißelich aus dem Wasser. Tierschützer orteten einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und forderten Konsequenzen.
Es folgten Ermittulungen, die nun offiziell eingestellt wurden. Die zuständige Staatsanwalschaft Ansbach ist überzeugt, dass die Tötung des Tieres rechtens war. Keiner der Beteiligten hätte sich strafbar gemacht.
Fisch war Sicherheitsrisiko für Schwimmer
Die Tötung des Welses sei gerechtfertigt gewesen, „um die Verletzung weiterer Badegäste zu verhindern“, so die Behörde. Während der Attacken des Tieres hatte ein Musikfestival am See stattgefunden – trotz Warnungen kühlten sich Besucher weiterhin im Gewässer ab. Polizei, Wasserwacht und ein örtlicher Anglerverein entschieden daraufhin, dass der Fisch sterben solle.
Ein Polizeibeamter hatte drei Mal auf den Wels geschossen, konnte diesen aber nicht treffen. Daraufhin fing ihn ein Angler ein und erlegte ihn fachgerecht. Laut Staatanwalt war dieses Vorgehen rechtskonform: „Eine gesetzliche Einschränkung hinsichtlich des Fangs und der Entnahme von Welsen besteht somit nicht“, erklärte sie.
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