„Wollte nur testen“

Therapeut nahm Brustwarze von Patientin in Mund

Tirol
08.11.2025 07:00

Weil er bei einer Patientin die Brüste geknetet und einen Nippel in den Mund genommen hat, musste sich in Innsbruck ein Physiotherapeut (44) wegen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses vor Gericht verantworten. Er wollte nur wissen, wie sie sich anfühlen, so seiner Erklärung.

Die Patientin kam wegen Muskelverspannungen, Nackenschmerzen und Regelbeschwerden in seine Praxis. Doch statt ihr zu helfen, hatte der 44-Jährige nur Augen für den Busen der Frau. „Ja, ich habe ihre Brüste geknetet und einen Nippel in den Mund genommen“, gestand der Physiotherapeut vollkommen ungeniert in Innsbruck vor Gericht.

Wunsch nach Brustvergrößerung bei eigener Frau
Die etwa 30-Jährige sei nämlich eine gute Bekannte von ihm sowie von seiner Frau gewesen. Und sie habe sich die Brüste machen lassen. „Ich wollte wissen, wie sich Implantate anfühlen“, erklärte der Angeklagte. Er würde sich nämlich wünschen, dass sich auch seine Gattin die Brüste in naher Zukunft vergrößern lässt.

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Ich habe sie eben nicht als Patientin, sondern als Freundin gesehen.

Der Angeklagte vor Gericht

Ein Physiotherapeut soll die Situation in seiner Praxis schamlos ausgenützt haben.
Ein Physiotherapeut soll die Situation in seiner Praxis schamlos ausgenützt haben.(Bild: yurakrasil.ru)

Sexistische Bemerkungen bei früheren Behandlungen
„Es war sozusagen eine akademische Forschung und ich habe sie eben nicht als Patientin, sondern als Freundin gesehen. Außerdem habe ich gefragt, ob ich sie sehen kann“, betonte der Familienvater. Erst als der Angeklagte eine Brustwarze – wie von der Staatsanwältin formuliert – „abgeschleckt hat“, gab die Patientin dem Therapeuten zu verstehen, dass sie dies nicht wolle und er dies bei seiner Frau machen solle. „Auch bei früheren Sitzungen gab es immer wieder sexistische Bemerkungen, aber diese habe ich einfach weggelächelt“, sagte das vermeintliche Opfer.

Für Richter Michael Böhler waren die Angaben des 44-Jährigen „nicht ganz abwegig“. Außerdem habe die Frau selbst den BH ausgezogen. „Ich sehe in dem Fall nirgends eine sexuelle Intention“, meinte der Richter und sprach den Angeklagten schlussendlich frei.

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