Die Ärztekammer und der Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV) wollen, dass Pflegekräfte Medikamente „verschreiben“ dürfen. Derzeit dürfen diplomierte Pflegekräfte rezeptfreie Medikamente für ihre Klientinnen und Klienten weder besorgen noch weitergeben. Benötigt beispielsweise ein Heimbewohner ein rezeptfreies Kopfwehmittel, muss eine Ärztin oder ein Arzt involviert werden.
In diesen Einrichtungen sind Ärztinnen und Ärzte aber oft nicht greifbar. Vor demselben Problem steht auch die Hauskrankenpflege. „Wir sind für die Umsetzung“, sagte Klaus Kubin, Leiter des Referats Gesundheitsberufe in der Ärztekammer. Es gehe aber um die Frage, welche Medikamente das betreffe. An einer solchen Liste spießt es sich derzeit, sie ist noch in Verhandlung zwischen der Ärztekammer und der ÖGKV.
Das Gesundheitsministerium hat am Montag einen Entwurf zurückgewiesen. Dieser sei „über die derzeitigen gesetzlichen Vorgaben des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes hinausgegangen (...)“, hieß es. Man habe den ÖGKV daher ersucht, die Gespräche mit der Ärztekammer und weiteren beteiligten Organisationen fortzusetzen.
Aus der Ärztekammer hieß es, dass das Gesetz nicht mehr hergebe, und dass man immer der Sicherheit der Patientinnen und Patienten verpflichtet sei. Es gebe aber bereits einen Entwurf, der für sie „tragbar“ sei. Man habe „ohne jede Diskussion“ alle Medikamente, die nicht rezeptpflichtig seien, auf die Liste gesetzt. Bei Medikamenten wie Schmerzmitteln oder Antibiotika brauche es aber eine „tiefgreifende Kompetenz“ und somit den Weg über die Ärztin oder den Arzt. „Wir stehen dem Ganzen nicht ablehnend gegenüber“, sagte Kubin.
Rauch hatte Neuregelung vorangetrieben
Ex-Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) hatte die Neuregelung vorangetrieben und darauf verwiesen, dass Verschreibungen durch Pflegekräfte in anderen Ländern ganz normal seien. ÖGKV-Vizepräsidentin Inge Köberl-Hiebler hatte neulich kritisiert, dass die schon im Juli 2024 beschlossene Regelung für Pflegekräfte noch nicht umgesetzt worden ist.
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