Frankreichs Regierung hat die explizite Zustimmung zu sexuellen Handlungen in das Strafrecht aufgenommen. Als sexueller Übergriff gilt nun „jede nicht einvernehmliche sexuelle Handlung“. Die Zustimmung könne nicht aus dem Schweigen oder einer fehlenden Reaktion des Opfers hergeleitet werden, heißt es.
Die Zustimmung sei unter anderem frei, konkret und widerrufbar, teilte der französische Senat am Mittwochabend mit. Zuvor hatte bereits die Nationalversammlung das geänderte Gesetz gebilligt. Der Text ist nun angenommen.
Diskussionen um eine entsprechende Gesetzesänderung hatte es in Frankreich schon lange gegeben. Das Verfahren um zigfache Vergewaltigung von Gisèle Pelicot durch ihren damaligen Ehemann und Dutzende weitere Männer, die dieser im Internet kennengelernt hatte, hatte die Debatte neu entfacht. Pelicots Ex-Mann hatte die Frau knapp zehn Jahre lang immer wieder mit Medikamenten betäubt, missbraucht und sie Fremden zur Vergewaltigung angeboten. 51 Männer wurden zu Strafen zwischen drei und 20 Jahren Haft verurteilt.
Österreichs Justizministerin ebenfalls dafür
Österreichs Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) will das Zustimmungsrecht ebenfalls im Sexualstrafrecht verankern. Sie wolle das sogenannte „Nur Ja heißt Ja“-Prinzip gesetzlich verankern, sagte sie in Liechtenstein. Einvernehmlichen Sex ohne Zustimmung gebe es nicht. Eine solche Änderung würde Opfern im Strafprozess helfen und eine klare gesellschaftliche Haltung vermitteln.
Einige Regierungen Europas haben dieses Prinzip bereits umgesetzt, darunter sind Schweden, Norwegen und Dänemark.
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