Bereits im ersten Prozess gegen die 49-jährige Gertrude K. befand das Gericht in genau derselben Weise. Doch der Oberste Gerichtshof hob dieses Urteil mit der Begründung auf, neue Geschworne müssten auch die Frage nach fahrlässiger Tötung prüfen.
Als „Frau, die mit dem Leben, ihren fünf Kindern und dem verschuldeten Haus nicht mehr zurechtkam“, beschreibt Verteidiger Eduard Aschauer seine Mandantin und fragt: „Will man hier von einem kranken Menschen mehr erwarten als von der Behörde?“
Sozialarbeiter verurteilt
Er bezieht sich damit auf die Verurteilung jenes Sozialarbeiters, der die Familie K. über Jahre hinweg betreut hat. Der Fürsorgechef des Bezirkes Steyr-Land wurde, wie berichtet, wegen fahrlässiger Tötung zu 2700 Euro Geldstrafe und fünf Monaten bedingter Haft verurteilt.
Akute Geisteskrankheit diagnostiziert
Am Dienstag kamen neben den Ärzten von Martina auch der Gerichtspsychiater Reinhard Haller zu Wort: Er hatte bei Gertrude K. bereits im ersten Prozess eine akute Geisteskrankheit diagnostiziert, die unbedingt behandelt werden muss.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Foto: Markovsky
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