Deutlich zu schnell waren vier Raser am vergangenen Wochenende. Für eine Beschlagnahmung hat es bei drei der vier Fahrer aber nicht gereicht. Einer raste jedoch mit 212 km/h im „100er“ – trotzdem wurde das Fahrzeug nicht eingezogen. Teuer wird es für alle Raser dennoch ...
Zumindest die Staatskasse darf sich freuen: Am Samstag raste ein 42-jähriger Einheimischer mit 212 km/h statt erlaubtem Tempo 100 über die B168 in Niedernsill. Der Lenker hatte keinen Schein dabei. Das Auto war nicht auf ihn zugelassen. Somit konnte laut Polizei vor Ort nichts beschlagnahmt werden.
Keine Beschlagnahmung von „fremden“ Fahrzeugen
Fahrzeuge können eingezogen werden, wenn diese im Besitz des Fahrers sind – unabhängig von der Herkunftsnationalität. Ist das Auto ein Leasing- oder Firmenfahrzeug, kann es „nur“ vorläufig beschlagnahmt werden – bis zu zwei Wochen. Zudem kann die Polizei eine Sicherheitsabgabe in Höhe mehrerer tausend Euro einfordern.
Dem 42-Jährigen droht trotzdem eine saftige Strafe. Ab 70 km/h Überschreitung des Tempolimits außerhalb des Ortsgebietes kann diese bis zu 7500 Euro betragen. Den Führerschein wird er bis zu drei Monate nicht mehr sehen. Und da dieser Raser sogar 112 km/h schneller war als erlaubt, fällt er in die nächste Kategorie: Ab 90 km/h Übertretung außerorts ist eine Nachschulung fällig. Kostenpunkt: 645 Euro.
Am selben Tag erwischte es übrigens noch einen Tiroler: Dieser war mit 159 km/h im „100er“ auf der B168 unterwegs. Ein 35-jähriger Slowene überschritt am Samstagnachmittag bei Zederhaus das Tempolimit von 100 km/h um 62 km/h. Auch ihm wurde der Führerschein abgenommen. Am Abend des 4. Oktober blitzte eine Streife dann auf der Innsbrucker Bundesstraße noch einen 20-Jährigen mit 107 km/h im „50er“. Den Führerschein ist er los. Und die Kassen klingeln ob der hohen Übertretungen.
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