Wiederholte Drohnensichtungen in Europa haben in den vergangenen Wochen zu vorübergehenden Sperrungen des Luftraums geführt. Zuletzt gab es in München Drohnenalarm. Nun hat sich das Verteidigungsministerium zur Situation in Österreich geäußert.
Pro Jahr gebe es 60 Luftraumverletzungen in Österreich, sagte Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP). Dahinter würden aber oft zivile Fluggeräte stecken. Bei der Abwehr gebe es „ein in Schichten aufgebautes System“, vom elektronischen Drohnenabwehrsystem über Hubschrauber, Flächenflieger bis hin zu den Eurofightern. Bald werde man auch selbst Drohnen für Verteidigungszwecke einsetzen können. „Wir haben ja schon in Beschaffung, die sind jetzt im Zulauf, diese kleineren Drohnen, die wir dann einsetzen, aber eher um ein entsprechendes Lagebild auch zu erhalten“, sagte Tanner.
Grundsätzlich gilt, dass die militärische Luftraumüberwachung selbstständig handeln darf, selbst wenn damit keine „Gefährdung der Einsatzbereitschaft des Bundesheeres“ verbunden ist. Paragraf 26 des Militärbefugnisgesetzes (MBG) regelt die Luftraumüberwachung. Ziel ist demnach die „ständige Wahrung und Wiederherstellung der Lufthoheit und Souveränität der Republik Österreich“.
Identität soll festgestellt werden
Bei Drohnen soll die Identität festgestellt werden, im Regelfall, indem sie gezielt zum Absturz gebracht werden. Bei Fluggeräten, die Menschen steuern, ist wiederum eine direkte Kontaktaufnahme angedacht. Zu beachten ist laut dem Ministerium immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, vor allem um Kollateralschäden zu vermeiden. Die Wahl der Mittel hänge von den Umständen des Einzelfalls ab, hieß es.
Offensichtlich harmlose Drohnen und andere harmlose Objekte seien natürlich ausgenommen. Der Gebrauch von Waffen ist nur dann erlaubt, wenn es sich um Notwehr handelt oder Menschenleben gerettet werden müssen.
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