Er hat es offenbar darauf angelegt, sich durch einen Polizisten erschießen zu lassen. Dafür gibt es sogar einen Fachbegriff: „Suicide by cop“. Jetzt sitzt ein Oberösterreicher, der zwei Treffer aus einer Dienstwaffe überlebte, in Untersuchungshaft. Dort gab er an, dass er seinen Tod „in Kauf genommen“ habe.
„Es könnte sein, dass er wollte, dass die Polizei ihn erschießt“ – so wird von der Staatsanwaltschaft Linz zusammengefasst, was ein wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und gefährlicher Drohung in Linz in U-Haft sitzender Mühlviertler bei seiner Einvernahme durch die Haftrichterin gesagt hatte.
Bekannte schlug Alarm
Der 61-Jährige hatte, wie berichtet, am 11. September laut Polizei einer Bekannten angekündigt, dass er Suizid begehen wolle, und der Frau auch seinen Revolver gezeigt. Als er von ihr wegfuhr, informierte sie die Polizei. Nach einer knapp einstündigen Verfolgungsjagd wurde der Flüchtige nahe Rohrbach auf einer Wiese gestellt.
Laut Polizei zückte der Mühlviertler beim Aussteigen aus seinem Auto seinen Revolver und ließ diesen auch nicht sinken, nachdem ein Beamter ihn bereits mit einer Kugel erwischt hatte. Erst nach einem zweiten Treffer sackte der 61-Jährige zusammen und konnte festgenommen werden.
Ein Detail ist für die Bewertung entscheidend
Ob der Mann seine Waffe trotz sofortiger „Täteransprache“, wie es im Fachjargon heißt, auf den Gesetzeshüter richtete oder nicht, ist ein entscheidender Punkt. In seiner zweiten Einvernahme – bei der ersten hatte er laut Justiz beharrlich geschwiegen – gab der Verdächtige zu, seinen Tod durch Polizeischüsse einkalkuliert zu haben. Dennoch bestreitet er bisher, seinen Revolver überhaupt gezogen geschweige denn auf den einschreitenden Polizisten gerichtet zu haben. Allerdings gab der Befragte auch zu, nur noch eine „verwaschene Erinnerung“ an den blutigen und für ihn beinahe tödlichen Vorfall zu haben.
Routinemäßige Untersuchung
Für den betroffenen Polizeibeamten ist es freilich entscheidend, ob er selbst ausreichend bedroht wurde, um seinen Waffengebrauch zu rechtfertigen. Seine Schussabgaben werden routinemäßig von der Ermittlungs- und Beschwerdestelle für Misshandlungsvorwürfe (EBM) des Innenministeriums untersucht.
Wenn Sie oder eine Ihnen nahestehende Person sich in einer psychischen Ausnahmesituation befinden, wenden Sie sich bitte an die Telefonseelsorge unter der Telefonnummer 142. Weitere Krisentelefone und Notrufnummern finden Sie hier.
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