Zehn Jahre Gefängnis

Vor Parlament in Wien nach Polizeiwaffe gegriffen

Gericht
01.10.2025 16:37

Was wäre passiert, wenn ein Wiener Polizist am 23. April vor dem Parlament nicht schnell genug zurückgewichen wäre? Die Staatsanwaltschaft ist davon überzeugt, dass ein 31-Jähriger den jungen Mann mit seiner eigenen Dienstwaffe erschossen hätte. Das glauben auch die Geschworenen: Zehn Jahre Haft wegen versuchten Mordes – nicht rechtskräftig.

Geht es nach der Anklage der Wiener Staatsanwaltschaft, ist es nur der schnellen Reaktionszeit eines Polizeibeamten zu verdanken, dass es am 23. April vor dem Parlament nicht zu einem Blutbad kam. Ein Slowake steuerte in an diesem Tag in der Früh schnurstracks auf die vor dem Gebäude stationierten Polizisten zu. „Der Angeklagte hat plötzlich versucht, die Dienstwaffe zu ergreifen“, so die Staatsanwältin im Landl. Und das zweimal.

Mit Fingerpistole gedroht
Der Beamte wich glücklicherweise beide Male rechtzeitig zurück. Nur, damit der 31-Jährige mit seinen Fingern geformt zu einer Pistole das andeutete, was er laut Anklage vorgehabt hatte. Die Staatsanwaltschaft qualifiziert das als gefährliche Drohung mit dem Tod. Bei seiner ersten Einvernahme bei der Polizei gestand der 31-Jährige dann sogar, dass er den Mann erschießen wollte.

„Ich war schon am Sterben“
Deswegen sitzt er nun wegen versuchten Mordes vor Geschworenen. Sein Verteidiger kritisiert das: „Das Beweisverfahren wird zeigen, dass die Anklage zwar sehr ambitioniert ist, aber verfehlt.“ Auch sein Mandant stellt den Vorfall ein bisschen anders dar, streitet einen Tötungsvorsatz entschieden ab. „Es ist mir schlecht gegangen. Sie wollten mir nicht helfen“, meint er. Der Slowake spricht von Stimmen: „Sie sagten mir, geh‘ dorthin.“ Zusätzlich hätte er an dem Tag auch Drogen konsumiert: „Es ist mir schlecht gegangen. Ich war schon am Sterben.“

Bei den Beamten hätte er Hilfe gesucht, wegen der Sprachbarriere hätten sie ihn weggewiesen. „Sie wollten mir nicht helfen.“ Da er die Hilfe nicht bekommen habe, habe er schießen wollen – das sagte er vor der Haft- und Rechtsschutzrichterin.

Vorbestrafter ist auch gefährlich
Wie es meist der Fall ist, in Verfahren, in denen der Täter angibt, Stimmen zu hören, kommt auch Gerichtspsychiater Peter Hofmann zu Wort. In seinem Gutachten kommt er zu dem Schluss, dass der 31-Jährige zwar an einer paranoiden Schizophrenie leidet, der Vorbestrafte am 23. April aber zurechnungsfähig war: „Er hat sehr wohl gewusst, was er tut und hätte sich auch dagegen entscheiden können.“

Die Geschworenen gehen sehr wohl davon aus, dass der Slowake, der auch eine Intelligenzminderung aufweist, darauf aus war, den Polizisten zu töten. Sie verurteilen den 31-Jährigen wegen versuchten Mordes zu zehn Jahren Gefängnis. Außerdem wird er in einem forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht – nicht rechtskräftig.

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