Ende eines unvorstellbaren Martyriums! Mehr als sieben Jahre hatte sich ein Familienvater (57) aus dem Bezirk Bludenz (Vorarlberg) an zwei damals sieben- und achtjährigen Mädchen vergangen und sie sexuell schwer missbraucht: Vier Jahre Haft.
Bei den Opfern handelt es sich um die Nichte seiner Ehefrau und die Tochter einer befreundeten Familie. Die Anklage zeigte, wie systematisch der Mann jede Gelegenheit nutzte. „Ob bei Familientreffen, Grillnachmittagen oder im Schwimmbad – er suchte ständig Momente, in denen er die Kinder allein unter Kontrolle hatte“, erklärte der Staatsanwalt. Was mit Berührungen begann, eskalierte bald.
Opfer bedroht
Einmal verriegelte er in der Nähe eines Spielplatzes die Autotür und zwang ein Mädchen zu sexuellen Handlungen. Im Schwimmbad nutzte er die Abgeschiedenheit einer Umkleidekabine für Übergriffe. Als die Opfer älter wurden und Widerstand leisteten, reagierte er mit Gewalt. „Er schlug und würgte das Opfer, spreizte dessen Beine, um es zu vergewaltigen, und drohte, er werde es und seine Familie töten, sollte sich das Mädchen nicht fügen“, zitierte der Staatsanwalt aus dem Strafantrag. Erst nach sieben Jahren brachen die Kinder ihr Schweigen.
Ob bei Familientreffen, Grillnachmittagen oder im Schwimmbad – er suchte ständig Momente, in denen er die Kinder allein unter Kontrolle hatte.
Der Staatsanwalt
Im Prozess wies der Angeklagte alle Vorwürfe zurück und sprach von „Lügen der Mädchen“. Doch das Gericht folgte dieser Darstellung nicht. Besonders erschreckend: Der Angeklagte hat selbst drei Kinder und ist siebenfacher Opa. Die vorsitzende Richterin Silke Wurzinger betonte: „Die Aussagen der kontradiktorisch einvernommenen Opfer waren eindringlich und glaubwürdig.“ Auch Zeugen bestätigten das Bild, selbst wenn Familienangehörige des Beschuldigten vor Gericht versuchten, ihn zu entlasten.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Das Urteil fiel eindeutig aus: Schuldig wegen Vergewaltigung, versuchter Vergewaltigung, schwerem sexuellen Missbrauch von Unmündigen, geschlechtlicher Nötigung und Nötigung. Die Strafe: vier Jahre Haft. Zudem muss der Mann seinen Opfern Teilschmerzengeld von 8000 und 2950 Euro zahlen. „Die Taten haben tiefe Spuren hinterlassen“, so die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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