Ein US-Bundesrichter hat die Verleumdungsklage von Präsident Donald Trump gegen die „New York Times" zurückgewiesen. Richter Steven D. Merryday vom US-Bezirksgericht für den mittleren Distrikt von Florida urteilte am Freitag, dass die 85-seitige Klageschrift „unmistakably and inexcusably“ (unmissverständlich und unentschuldbar) gegen die Regeln für Zivilklagen verstoße.
Nach den Vorgaben der Federal Rules of Civil Procedure müsse eine Klage eine „kurze, klare und direkte Darstellung von Fakten“ enthalten. Trumps Eingabe sei hingegen „unzulässig“ und „unangebracht“. Merryday stellte klar, dass eine Klageschrift kein „Forum für Schmähungen“ oder „Megafon für Öffentlichkeitsarbeit“ sein dürfe.
Trump wollte 15 Milliarden Schadenersatz
Trump hatte die „New York Times“, mehrere ihrer Reporter sowie den Verlag Penguin Random House verklagt und 15 Milliarden Dollar (12,69 Mrd. Euro) Schadenersatz gefordert. In der Schrift bezeichnete er die Zeitung unter anderem als „Sprachrohr der Demokraten“. Mehrfach wurde auch auf andere Medienklagen Trumps verwiesen.
Frist für Trump, Times wehrhaft
Der Richter räumte Trumps Anwälten eine Frist von einem Monat ein, um die Klage neu einzureichen – dann aber in maximal 40 Seiten. Ein Sprecher des Trump-Teams kündigte an, dies auch zu tun.
Medienrechtsexperten hatten die Klage bereits bei Einreichung als aussichtslos bewertet und eher als PR-Maßnahme eingeschätzt. Joe Kahn, Chefredakteur der „New York Times“, sagte bei einem Auftritt diese Woche, Trump sei „falsch in den Fakten und falsch im Recht“. Man werde sich verteidigen „und gewinnen“.

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