Von einem jugendlichen Eisplatzbesucher waren heuer im März gegen einen Mitarbeiter der Steyrer Stadtbetriebe schwerwiegende Vorwürfe wegen angeblicher Körperverletzung erhoben worden. Diese bestätigten sich nicht. Stattdessen wurde der Teenager wegen Verleumdung rechtskräftig verurteilt.
„Der Eismeister hat mir weh getan“, hatte ein 16-Jähriger heuer im März auch gegenüber der „Krone“ behauptet. Ärzte des Klinikums Steyr diagnostizierten an seinem Handgelenk eine Verletzung. Der Schüler bekam vom Spitalspersonal einen Verband verpasst.
Mutter erstattete Anzeige
Seine Mutter erstattete daraufhin gegen den Steyrer Eismeister eine Anzeige wegen Körperverletzung. Freunde des Teenagers hatten damals die Vorwürfe bestätigt. Drei Mitarbeiter der Stadtbetriebe und der Vater eines Zehnjährigen, mit dem der 16-Jährige zuvor einen Streit hatte, erklärten jedoch, dass der Mann den Bursch gar nicht berührt habe.
Freund widerrief Aussage
Bei einem Prozess am 29. August im Landesgericht Steyr glaubte schließlich auch die Richterin den Ausführungen des Eismeisters. Mitentscheidend dafür war, dass ein Freund des 16-Jährigen seine zunächst belastenden Ausführungen widerrief.
Der Bursch wurde schließlich wegen Verleumdung zu sieben Monaten bedingter Haft und 100 Euro Geldstrafe verurteilt. Er verzichtete auf einen Einspruch – das Urteil ist damit rechtskräftig.
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