Verstörende Aussagen

Freude über Amoklauf von Graz bringt Iraker Haft

Kärnten
19.09.2025 14:12

Seit zehn Jahren lebt ein Iraker in Kärnten – aber was hier erlaubt ist und was nicht, das wisse er nicht. Auch Deutsch spricht er nicht. Aber dafür betreibt der 56-Jährige professionell YouTube- und TikTok-Kanäle, auf denen er sich nach dem Amoklauf von Graz verstörend äußerte und die Wahnsinnstat guthieß.

Das Leben nach Katastrophen bringt nicht nur die guten, sondern auch die schlechtesten Seiten von Menschen zutage – etwa die eines 56-jährigen Irakers, der zur Tragödie von Graz Online-Videos anfertigte, indem er sich über den Amoklauf zu freuen schien. „Das heilt meinen Schmerz. Wir wollen mehr davon haben!“, teilte er mit 162.300 Followern, von denen 6822 diese krude Ansicht auch noch mit einem Like versahen.

„Nicht einmal ein bisserl?“
„Es tut mir leid“, sagt der Mann vor Richterin Claudia Bandion-Ortner in Klagenfurt, wo der professionelle YouTuber seit zehn Jahren lebt, aber immer noch kein Deutsch kann. „Nicht einmal ein bisserl?“, hakt Frau Rat unangenehm überrascht nach. Nein. Er sei noch in der „Lernphase“.

Aber dennoch nimmt der Prozess am Klagenfurter Landesgericht mit einem Arabisch-Dolmetscher seinen Gang. Unter anderem geht es auch um die Einstellung des Angeklagten zu Österreich und zur Gesellschaftsdemokratie. Da zeigt er sich vorbildlich, lobt die heimische Frauenpolitik, dass es Tieren bei uns gut geht und sie im Bus fahren dürfen und auch, dass er als in seiner Heimat politisch verfolgter Flüchtling hier beschützt wird.

„Ich bin Christ und im Herzen glaube ich etwas anderes als was ich da leider über Graz gesagt habe“, sagt er, kann aber keine Erklärung liefern, warum er den Tod junger Menschen positiv darstellt.

Haftstrafe und eine Weisung
Das Gericht hält von dem Geschwafel daher auch recht wenig: „Ihr Motiv waren offenbar die Jagd nach Klicks und eine sehr hässliche Schadenfreude über das Unglück anderer Menschen“, rügt die Richterin. Das Urteil wegen „Gutheißung einer mit Strafe bedrohten Handlung“ fällt angesichts von zwei Vorstrafen angemessen aus: 14 Monate Haft, vier davon unbedingt; dazu Bewährungshilfe und eine Verpflichtung zum Programm „Dialog statt Hass“. Der Angeklagte, vertreten von Philipp Tschernitz, nimmt an, auch für Staatsanwalt Markus Kitz ist die Strafe passend – rechtskräftig.

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