Die 3300 Einwohner zählende Gemeinde Hornstein (Bezirk Eisenstadt-Umgebung) braucht dringend eine Einrichtung für Betreutes Wohnen. Daher bat Bürgermeister Christoph Wolf das Land um Hilfe. Wirtschaftslandesrat Leonhard Schneemann sicherte diese mündlich zu. Doch seither schweigt er eisern.
Mündliche Kooperationsvereinbarungen und Verträge haben in Österreich grundsätzlich Gewicht. Sie sind rechtlich verbindlich. Voraussetzung für die Wirksamkeit ist allerdings, dass die Beteiligten sich über die wesentlichen Vertragspunkte geeinigt haben. Der Inhalt nicht gegen Gesetze oder die guten Sitten verstößt. Und: Die Parteien geschäftsfähig sind.
Insofern war Hornsteins Bürgermeister Christoph Wolf (ÖVP) guter Dinge, als er am 27. März 2025 Sozial- und Wirtschaftslandesrats Leonhard Schneemann (SPÖ) zu einem persönlichen Gespräch traf und dieser ihm im Beisein seines Vizebürgermeisters Rainer Schmitl (ebenfalls SPÖ) mündlich zusicherte, dass das Land die Gemeinde bei der Errichtung von 16 bis 20 betreuten Wohnungen und vier bis fünf Pflegepersonalwohnungen am Standort des Medizinischen Kompetenzzentrums mit einem „Pflegestützpunkt light“ unterstützen werde.
Besondere Vorsicht geboten
Konkret wurde vereinbart, dass das Land als Käufer des Gebäudes die Bau-, Infrastruktur-, und laufenden Personal- und Betreuungskosten übernimmt und die Gemeinde das Leerstandsrisiko trägt. Ausgemacht wurde auch eine Erweiterung um zwölf Tagesbetreuungsplätze, sobald die Auslastung in Wimpassing und Stotzing erreicht ist. Das geht auch aus jenem Protokoll hervor, das Wolf unmittelbar danach aufsetzte, um die besprochenen Inhalte für beide Seiten, sprich Gemeinde und Land, schriftlich festzuhalten. Schließlich schreibt das Gesetz für Immobiliengeschäftsverträge zwingend die Schriftform vor, insbesondere, wenn einer der Beteiligten der öffentlichen Hand angehört.
Normalerweise wird eine schriftliche Vereinbarung von beiden Seiten zügig bestätigt und mündet im Idealfall in einem Vertrag. Doch in diesem Fall blieb schon das verschriftlichte Commitment zum Projekt von Schneemann aus. Wohl auch, weil bei Kooperationsvereinbarungen zu Bauprojekten besondere Vorsicht geboten ist. Schließlich geht es oft um große finanzielle und rechtliche Risiken.
Bald reißt der Geduldsfaden
Als Monate später die zugesagte schriftliche Kooperationsvereinbarung seitens des Landes, die dringend für die Gemeinderatssitzung Mitte Juni benötigt wurde, immer noch ausstand, erinnerte Wolf Schneemann via Email erneut daran. Und betonte einmal mehr, dass der Bauträger, die OSG, die das Areal auf 100 Jahre gepachtet hat, bereit sei, die Umsetzung des Projekts sofort zu starten. Doch wieder stieß Wolf auf taube Ohren.
Schneemanns Konter via „Krone“ Anfang Juli („Ein ’Pflegestützpunkt light’ stand nie zur Diskussion. Hornstein bekommt, was zugesagt wurde: eine Betreuungseinrichtung mit Sozialraum“) genügte Wolf nicht. Deshalb urgierte er nach der politischen Sommerpause Anfang September bei Schneemann, ihm endlich den Entwurf der Vereinbarung vorzulegen. Doch auch diesmal: keine Reaktion. Kein Wunder, dass es dem Hornsteiner Bürgermeister nun reicht. Auf die nächste Schneeschmelze will er nicht warten.
Ja, nein, vielleicht?
„Unsere Gemeinde hat dem Land eine letzte Frist bis 30. September 2025 gesetzt und im Schreiben an Landesrat Schneemann noch einmal auf den von der OSG kommunizierten Zeitplan verwiesen, der einen Baustart im Frühjahr 2026 vorsieht. Um diesen Zeitrahmen einhalten zu können, ist eine endgültige Entscheidung und Zusage des Landes notwendig“, erklärt Wolf. In besagtem Schreiben, das der „Krone“ vorliegt, ersucht er um eine „umgehende Rückmeldung, ob und bis wann die Kooperationsvereinbarung zur Verfügung gestellt wird.“ Ein weiteres Zuwarten sei „nicht mehr vertretbar“ und „gefährde den Start des dringend benötigten Projekts massiv“, so Wolf.
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