Im Wahn dachte eine psychisch kranke 60-Jährige, dass ihr Lebensgefährte sie für das Erbe umbringen wolle. Die Wissenschaftlerin wollte sich mit dem Messer gegen den eingebildeten Angriff wehren und ging dabei auf ihre beiden erwachsenen Kinder los. Am Montag stand sie dafür in Wien als Betroffene vor dem Schöffensenat.
Eine Frau Doktor aus Wien geriet im Frühjahr in eine psychische Ausnahmesituation. „Wir hatten Geldprobleme, viel Stress“, spricht sie im Prozess von einem Burnout, das offenbar in einer nachhaltigen psychischen Störung und in der Nacht zum 31. März in einer schrecklichen Tat mündete.
Panische Angst vor dem Lebensgefährten
Die Frau war seit einiger Zeit von Angstzuständen besessen: „Ich dachte, dass mich mein Lebensgefährte vergiften oder erwürgen will. Wegen der Erbschaft“, berichtet sie Richter Stefan Renner, „heute weiß ich, dass es übertrieben war.“ Der Wahn steigerte sich rasant, in der Tatnacht glaubte die Wienerin, tatsächlich vom langjährigen Partner und Vater der gemeinsamen Kinder angegriffen zu werden.
Ich dachte, dass mich mein Lebensgefährte vergiften oder erwürgen will. Wegen der Erbschaft.
Die Betroffene im Prozess
Sie ging in die Küche, griff nach zwei Messern und stach damit der Person auf dem Sofa ins Gesicht. Doch war der „Gegner“ nicht der angreifende Partner, sondern die erwachsene Tochter der Frau, die fernsah. Die Profisportlerin wehrte sich gegen den Angriff der eigenen Mutter – es gelang ihr, die Klinge des Küchenmessers abzubrechen.
„Plötzlich realisiert, dass es meine Tochter ist“
„Ich wollte mich gegen meinen Lebensgefährten wehren, doch dann habe ich realisiert, dass es meine Tochter ist“, sagt die Frau, die seit der Depotmedikation, die sie in der Justizanstalt verabreicht bekam, ihre Erkrankung gut im Griff hat. Der ebenfalls erwachsene Sohn kam seiner Schwester zur Hilfe. Dabei wurde auch er von der Mutter gestochen. In Panik lief die Frau in den ersten Stock des gediegenen Wohnhauses und versuchte, durch das Fenster zu fliehen. Es klickten die Handschellen.
„Es tut mir sehr leid“, beteuert die Betroffene, der eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum droht, „Ich liebe die Kinder.“ Weil die Wissenschaftlerin krankheitseinsichtig ist und zustimmt, sich die Depotspritze weiter verabreichen zu lassen, stimmt der Schöffensenat einer bedingten Einweisung der 60-Jährigen zu.
Opfer sagten nicht gegen ihre Mutter aus
Die sportliche Tochter, die zum Glück nicht schwerstverletzt wurde, kam als Zeugin zum Prozess und machte von ihrem Entschlagungsrecht Gebrauch – sie wollte nicht gegen die eigene Mutter aussagen. Ebenso wie ihr Bruder.
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