Prozess am Landesgericht Eisenstadt: Die Noch-Ehefrau wirft dem 44-jährigen Angeklagten vor, er habe die Kleinen (vier und sechs Jahre alt) mittels Gasflaschen in die Luft sprengen wollen. Der Mann spricht hingegen von einer gänzlich heilen Welt.
Laut Anklage hatte der Ungar angekündigt, er werde zwei Gasflaschen kaufen und im Auto mit den Kindern zur Explosion bringen, sodass nur noch Erdbeermarmelade von ihnen übrig bleiben würde. Weiters soll der 44-Jährige seine Ehefrau mit einem nassen Handtuch geschlagen haben. Der zusätzliche Vorwurf der Vergewaltigung wird ein anderes Mal verhandelt werden.
„Es war immer alles harmonisch“
Und da sitzt er nun am Landesgericht Eisenstadt, der Hilfsarbeiter, der mit seiner Familie seit 2019 im Südburgenland lebt – theoretisch, denn es wurde ihm ein einstweiliges Annäherungs- und Betretungsverbot auferlegt. „Stimmt alles nicht“, sagt er. „Ich war nie gewalttätig. Es war immer alles harmonisch. Ich liebe meine Kinder. Ich könnte ihnen nie etwas antun.“
Und die Frau? „Sie hat meistens gemacht, was sie wollte. Regelmäßig war sie bis 2 Uhr früh bei Freundinnen. Ich glaube, sie will sich mit ihren Aussagen bei der Scheidung, die ich eingereicht habe und nicht sie, einen Vorteil verschaffen.“
Missverständnis, weil die Kohle nicht glühen wollte
Endlich will die Richterin wissen, was es mit der „Erdbeermarmelade“ auf sich hat. „Nichts. Wir haben gegrillt. Die Kohle wollte nicht richtig glühen. Ich schlug vor, dass wir einen Gasgriller anschaffen.“ Darauf habe seine Frau gemeint: „Das willst du doch nur, weil du die Kinder sprengen willst.“ Dieser Aussage wird ein Schriftstück entgegengehalten, auf dem die Transkription einer Audio-Datei zu lesen ist, ins Deutsche übersetzt von der Frau, die ebenfalls Ungarin ist: „Dann mache ich Brei“, soll der Angeklagte gesagt haben.
Und die Aktion mit dem nassen Handtuch, nach der die Gattin eine Woche lang Schmerzen hatte? „Das war eine Neckerei, ein Spiel. Auch sie hat mich dabei geschlagen.“
Es wird vertagt, weil die Audio-Datei auf dem USB-Stick von einem gerichtlich beeideten Sachverständigen übersetzt werden muss. Und weil, das ist in diesem Fall ja nicht unwesentlich, auch die Frau vor Gericht zu Wort kommen sollte.
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